int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Ersatztermin: Agility-Cup-Turnier
Region West
09.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
16.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen (Dackel starten separat) + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
04.10.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

SCHÖNE FERIEN... und immer auf guten Sonnenschutz achten! ©ClipDealer.de

Sommerferien des Verbandsbüros

Allen Mitarbeitern und Mitgliedern der Verbände, allen Besuchern der Website und natürlich jedem Vierbeiner, wünschen wir erholsame Sommertage!

In der Zeit von Freitag, 14.08. bis einschließlich Dienstag, 01.09.2026 ist das Verbandsbüro nicht besetzt. Sie erreichen uns telefonisch wieder zu den üblichen Bürozeiten ab Mittwoch, den 02.09.2026. Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287, sind natürlich jederzeit auch während unseres Urlaubs möglich.Die Bearbeitung findet allerdings erst ab dem 02.09.2026 statt.  Foto:©ClipDealer 

In der Zeit von Freitag, 14.08. bis einschließlich Dienstag, 01.09.2026 ist das Verbandsbüro nicht besetzt. Sie erreichen uns telefonisch wieder zu den üblichen Bürozeiten ab Mittwoch, den 02.09.2026.

Benachrichtigungen per E-Mail (bitte Kontaktformular verwenden) oder Fax unter: 08547/287, sind natürlich jederzeit auch während unseres Urlaubs möglich.
Die Bearbeitung findet allerdings erst ab dem 02.09.2026 statt.

 

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Foto:©Corporal Bibby/Wikimedia Commons

Tierkrankenversicherung

Gut durchrechnen!

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Hat sich beispielsweise die Katze das Bein gebrochen oder muss der Hund an der Bandscheibe operiert werden, kann das in die Hunderte gehen. Die Angebote der Versicherungen dazu sind sehr unterschiedlich und teilen sich in zwei Bereiche auf: in die umfassende und teurere Krankenversicherung, die nahezu alle Kosten abdeckt, und in die begrenzte, aber dafür günstigere OP-Versicherung, die nur die Kosten im Zusammenhang mit einer Operation übernimmt. Wer eine Versicherung für sein Heimtier abschließen möchte, sollte dies tun, solange das Tier noch fit und jung ist. „Einige Anbieter versichern Tiere ab acht Jahren nicht mehr und wenn, kann bei älteren Tieren der Beitrag höher ausfallen“, sagt Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale in Bremen.

Vor dem Abschluss einer Krankenvollversicherung sollten sich Heimtierhalter genauestens informieren und vergleichen. Nicht alle Versicherungen decken Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren oder Impfungen ab. Abhängig von Rasse, Größe und Alter kostet beispielsweise die Krankenversicherung für Hunde 20 bis 60 Euro monatlich, die Hunde-Operationsversicherung dagegen knapp die Hälfte. Die Beiträge für Katzen sind niedriger. Wie beim Menschen auch ist der Abschluss der Policen mit Gesundheitsfragen verbunden. „Vorerkrankungen oder chronische Leiden können zu Ablehnung, Ausschlüssen oder Preiszuschlägen führen“, so die Expertin. Daher lohnt es, sich rechtzeitig Gedanken über den Abschluss einer Versicherung zu machen.

„Es ist nicht für jeden Hunde- oder Katzenhalter sinnvoll, eine Krankenversicherung für sein Tier abzuschließen“, sagt Zeugner. Der Abschluss ist eine individuelle Entscheidung und jeder Tierhalter sollte vorher durchrechnen, ob es sich neben den jährlichen Routineuntersuchungen lohnt. „Die sind einmal im Jahr fällig und können für Hunde etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr und für Katzen etwa 120 Euro kosten“, weist die Expertin hin. Eine Alternative zur Krankenversicherung: Von Anfang an das Geld für eventuelle Krankheitsfälle des Tieres zu Seite legen und sparen. Tierhalter können sich über Versicherungen und ihre Leistungen bei Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder bei Verbraucherzentralen informieren.

Quelle: IVH

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Foto:©Pressebüro NOKEM

Die Dackellähme

Bandscheibenvorfall verursacht Lähmungen der Hinterhand

Je nach Schweregrad, kommt es zu Ausfallerscheinungen, bis hin zur Lähmung der Hinterhand, oft auch zu Störungen der Darm- und Blasenfunktion.Erkrankungen und Veränderungen der Wirbelsäule des Hundes sind heute konservativ und operativ mit guten Chancen möglich.

Durch einen Bandscheibenvorfall, vor allem bekannt als Dackellähme, kommt es zu Ausfallerscheinungen, bis hin zur Lähmung der Hinterhand. Je nach Schweregrad, oft auch zu Störungen der Darm- und Blasenfunktion.

Die Behandlung von Erkrankungen und Veränderungen der Wirbelsäule des Hundes, als „Dackellähme“ besonders bekannt, ist heute konservativ und operativ mit guten Chancen möglich. Bessere Medikamente und bessere Möglichkeiten bieten sich an, Erfahrungen aus der Humanmedizin - auch physiotherapeutische Maßnahmen- wurden übernommen.

Zum Verständnis der Erkrankung ist die Mechanik der Wirbelsäule von Bedeutung: Die Wirbelsäule wird wie ein Bogen bei jeder Bewegung gespannt und gestreckt, die Zwischenwirbelscheiben wirken wie Stoßdämpfer.  Sie liegen zwischen den Wirbeln, übernehmen also den Druck und Zug auf die Wirbelsäule und gleichen ihn aus. Diese mechanische Belastung der Zwischenwirbelscheiben führt zu einem Verschleiß beim älteren Hund, zu schmerzhaften Entzündungen und oft zu totaler Lähmung. Es kann sich aber genauso um eine Störung des Stoffwechsels im Zwischenwirbelkörper handeln, die zu Auffaserungen und Spalten führt und völlig gleiche Erkrankungen, bereits auch beim jungen Hund, hervorruft. Die Beobachtungen über das Entstehen der Erkrankungen, evtl. auch durch Verletzungen bei Unfällen, beim Springen, Treppensteigen, sind für diagnostische Überlegungen des Tierarztes deshalb besonders wichtig. Die Behandlung muß sofort vorgenommen werden.

Konservative Behandlung:

Schmerzstadium:

Gaben von Vitamin E, Vitamin B12, schmerzstillenden Medikamenten und in schweren Fällen Kortison. Die Behandlung kann mit Kurzwellen- und Rotlichtbestrahlung sowie Magnetfeldtherapie unterstützt werden. Gute Therapieerfolge wurden auch mit unterschiedlichen homöopathischen Medikamenten, in Kombination mit den vorstehend genannten Behandlungsmöglichkeiten, erzielt. Auch eine Physiotherapie mit Präparaten, die Teufelskrallenextrakt (wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend) sowie Gelatinehydrolysat und Grünlippmuschel enthalten, sind zu empfehlen. 

Orthopädische Laufhilfen ermöglichen Hunden mit einer dauerhaften Lähmung ein "hundewürdiges" Leben.  Foto:©Pressebüro NOKEM
Orthopädische Laufhilfen ermöglichen Hunden mit einer dauerhaften Lähmung ein "hundewürdiges" Leben. Foto:©Pressebüro NOKEM
Lähmungsstadium:

Gleiche Vitatimgaben, Injektionen von Kortison in unmittelbarer Nähe des Defekts und schmerzlindernde Medikamente.

Bei hochgradigen Lähmungen muß der Urin zweimal täglich entfernt werden; in leichteren Fällen durch ein vorsichtiges Ausdrücken der Blase möglich, in schweren Fällen muß katheterisiert werden. Zur täglichen Entfernung des Stuhls ist ein Klistier zu empfehlen.

Ein Handtuch oder breiter Gurt (breite, elastische Binde), unter dem Leib durchgezogen, gibt Gehhilfe, so daß sich der Patient an gewohnten Stellen leichter selbst entleeren kann. Im Schmerz- und Lähmungsstadium ist viel Wärme, Einhüllen in Decken, leichtes Massieren, das die Durchblutung fördert, Einreiben mit Rheumamitteln, leichte Heilgymnastik (wie beim Menschen) notwendig. Verhindert werden muß jedes (gewohnte) Springen von Lagern, Treppensteigen usw. Der Patient muß getragen werden. Leichte Bewegung ist im Schmerzstadium zu empfehlen, weil dadurch ein spontanes Zurückgleiten des Bandscheibenvorfalles (ähnlich Humanpathologie) erreicht werden kann. 

Operative Behandlung:

Der Hund wird möglichst im Schmerzstadium oder im Anfangsstadium der Lähmung (am besten innerhalb der ersten 24 Stunden) operiert. Je früher der Eingriff erfolgen und je sorgfältiger eine Diagnose gestellt werden kann (spezielle Röntgenuntersuchung mit Kontrastmittel), desto schneller ist eine Erholung möglich. Durch die Operation wird die verknöcherte, teilweise vorgefallene Zwischenwirbelscheibe entfernt oder ausgekratzt. Eine sehr schwierige Operation, weil das Rückenmark - sowie davon ausgehende Blutgefäße nicht verletzt werden dürfen. Operierte Hunde zeigen jedoch schon wenige Minuten nach der Operation kaum mehr Schmerzen.

Gerade der Basset-Hound ist aufgrund seiner anatomischen Gegebenheiten -sehr langer Rücken, extrem massiger Körper, usw.- leider sehr anfällig auf Dackellähme (Bandscheibenvorfall). Foto:©Bonnie van den Born/Wikimedia Commons
Gerade der Basset-Hound ist aufgrund seiner anatomischen Gegebenheiten -sehr langer Rücken, extrem massiger Körper, usw.- leider sehr anfällig auf Dackellähme (Bandscheibenvorfall). Foto:©Bonnie van den Born/Wikimedia Commons
Akupunktur:

Aufgrund ihrer wissenschaftlichen dokumentierten Erfolge ist die Akupunktur (acus = Nadel; pungere = stechen) in den letzten Jahren zunehmend populärer geworden und bietet auch für die Tiermedizin v.a. im Bereich der Bewegungsstörungen, eine zusätzliche Therapiemöglichkeit. „Kräfte-Linien“ beeinflussen die körperliche Funktion, seine Reaktion und Empfindungen, damit auch Krankheit oder Gesundheit. Tatsächlich stehen Punktesysteme unter der Haut miteinander in Verbindung, elektrische Messungen ergeben stärkeren oder schwächeren Widerstand. Mit feinen, dünnen und langen Nadeln, eingestochen in diese Punktesysteme, werden Verbindungen mit überraschenden Erfolgen hergestellt. Schmerzen wurden behoben, Krankheiten geheilt.

 Sicher ist die Akupunktur kein Allheilmittel, um alle Krankheiten zu behandeln. Nicht sinnvoll und nicht zu befürworten ist ihr Einsatz bei schweren Infektionskrankheiten, Tumoren und allen chirurgisch zu behandelnden Erkrankungen. Aber ebenso sicher kann Akupunktur Menschen und Tieren bei Erkrankungen helfen.

Zu empfehlen und erfolgsversprechend, ist eine Akupunkturbehandlung in erster Linie bei schmerzhaften Störungen des Bewegungsapparates, die durch eine Fehlbelastung, Verletzungen, Muskel- und Sehnenzerrungen entstanden sind. Dabei spielen in der Tiermedizin v.a. Wirbelsäulenschmerzen und Gelenkserkrankungen (Knie, Hüfte, Ellenbogen usw.) eine Rolle.

Hoffnung für Hunde mit Bandscheibenvorfall

Dackeldame Chanel kann nicht mehr laufen. Ursache ist ein Bandscheibenvorfall, der das Rückenmark geschädigt hat. Nicht bei allen Patienten kann eine Operation helfen, so dass Hunde dann häufig eingeschläfert werden. Eine Studie der Klinik für Kleintiere in Hannover könnte Chanel und künftigen Bandscheibenpatienten das Leben retten: Körpereigene Schwannzellen, die in das Rückenmark transplantiert werden, sollen geschädigte Nervenzellen wieder heilen.

In der Klinik für Kleintiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) untersuchen Wissenschaftler eine neue Therapiemethode für Hunde, deren Hintergliedmaßen durch Schäden im Rückenmark vollständig gelähmt sind. In einem zweiteiligen Film stellt die TiHo die Studie am Beispiel von Dackeldame Chanel vor.

Bandscheibenvorfälle verursachen bei unseren Hunden Schmerzen und mehr oder weniger starke neurologische Ausfälle. Das können Bewegungsstörungen, Lähmungen oder Urinabsatzbeschwerden sein – je nachdem wie stark das Rückenmark geschädigt ist. Im schlimmsten Fall sind betroffene Hunde vollständig gelähmt und können häufig nicht selbstständig Harn absetzen. Professorin Dr. Andrea Tipold, PD Dr. Veronika Stein und Tierärztin Nicole Steffensen aus der Klinik für Kleintiere der TiHo arbeiten an einer neuen Behandlungsmethode, die Hunden mit einer vollständigen Lähmung der Hintergliedmaßen neue Hoffnung geben könnte. Die Wissenschaftlerinnen untersuchen, ob die Transplantation von Schwann-Zellen in das Rückenmark der betroffenen Hunde zu einer Besserung führt, wenn die Standardtherapie (Operation) nicht hilft – wie es bei Chanel der Fall ist.

Um den Erfolg der Transplantation zu beurteilen, müssen die Forscherinnen die Studienteilnehmer über sieben Monate regelmäßig untersuchen. Unterstützt wird die Behandlung mit physiotherapeutischen Übungen – entweder durch den Besitzer zu Hause oder in der Klinik, unter anderem im Unterwasserlaufband.

Für ihre Studie suchen die Wissenschaftlerinnen noch Patienten, die als Studienteilnehmer in Frage kommen. Geeignete sind Hunde, bei denen beide Hintergliedmaßen durch eine Rückenmarksschädigung oder einen Bandscheibenvorfall im Brust- oder Lendenwirbelsäulenbereich vollständig gelähmt sind.

Für Rückfragen wenden Sie sich an: Professorin Dr. Andrea Tipold, PD Dr. Veronika Stein, TÄ Nicole Steffensen unter: schwannzell-studie@tiho-hannover.de

Quelle: www.petprofi.de 

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Foto©shutterstock.com/Masarik

Tierhalterhaftung:

Wenn Hund, Katze und Co. einen Schaden anrichten

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin.

Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin, der Hund rennt in einem unbeobachteten Moment übermütig auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, der sich beim Sturz verletzt, oder aber das Kaninchen nagt an dem teuren Pullover einer Freundin. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine extra Versicherung.

„Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, erklärt Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen. Hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld - wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser über das Tier stolpert, fällt und sich das Bein bricht. Während Kleintiere durch die private Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Kleintiere und Katzen: 
Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf

Durch Kleintiere verursachte Schäden werden im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kleintieren gehören dabei alle Tiere bis zur Größe einer Katze, wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die außerhalb der eigenen vier Wände, etwa durch eine Freigänger-Katze, verursacht werden. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung  auch abgeschlossen hat“, so der Versicherungsexperte.

Anders ist es bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet Rohrmann.

Hundehaftpflichtversicherung:
Gesetzliche Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Verursacht der Hund einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht – egal wie groß der Hund ist. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

So sind alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden. „Häufig ordnen die Bundesländer bestimmte Hunderassen über ihr Verhalten der Gruppe der gefährlichen Hunde zu. Dann entscheidet ein Wesenstest oder eine Prüfung der Ortspolizeibehörde, ob diese Hunde als gefährlich eingestuft werden“, erläutert Rohrmann.

Doch auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Nicht nur, weil durch das Tier entstandene Schäden sehr teuer werden können, sondern auch, weil der Halter gegebenenfalls selbst dann für das Tier haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.

Schon für einen geringen Betrag ist ein guter Versicherungsschutz für Hunde möglich

Wie bei jeder Versicherung ist auch die Beitragshöhe für die Hundehaftpflicht abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann also sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Beißt der Hund beispielsweise jemanden, der daraufhin seinen Beruf eine Zeit lang nicht ausüben kann, kommt die Versicherung für den wirtschaftlichen Schaden auf. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.

Zerkratzt der Vierbeiner Boden und Türen in einer Mietwohnung, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.

Nicht jeder Hundehalter freut sich über Nachwuchs. Schwängert ein Rüde eine Rassehündin, haftet auch hierfür der Halter. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Halter von Rüden sollten daher darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz in ihrer Hundehaftpflichtversicherung festgehalten ist. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich einen Blick in die Unterlagen zu werfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.

Versicherungsschutz auch im Ausland

Kommt der Hund mit auf Reisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.

Quelle: IVH

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Die Rassehundezucht

Beachtenswertes für Hündinnen- und Rüdenhalter

Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung.

Hunderassen werden (und wurden) nach menschlichen Vorstellungen gezüchtet -sprich nach „Hundemoden“- und häufig leider deshalb nicht immer zum Vorteil für den Hund. Der Hund ist menschenmanipuliert, sowohl in seiner Zucht, als auch in seiner Haltung und natürlich in seiner Erziehung. Hunde wurden ursprünglich für den „Gebrauch“ des Menschen, aus dem Urvater Wolf gezüchtet, was zur Entwicklung der vielfältigen Hunderassen führte. Die Anforderungen und Bedürfnisse jeder einzelnen Hunderasse an den Menschen -als Halter und/oder Züchter- sind deshalb naturgemäß spezifisch. Also: Wer Rassehunde züchtet, sich einen Rassehund nach „seinen Vorstellungen“ wählt, sollte sich zuerst notwendiges Wissen vom Hund und speziell zur auserwählten Rasse beschaffen.

Rassehundezucht ist eine Liebhaberbeschäftigung. Sie setzt dennoch enormes Wissen über Rasseneigenheiten, Zucht und Aufzucht von Welpen, deren Ernährung, Versorgung usw. voraus. Ein breitgefaßtes Verständnis also, verbunden mit dem Bewußtsein der täglich präsenten Verantwortung.

Der Züchter geht alltägliche Verpflichtungen ein, darin gibt es keinen Stunden- oder Feiertag, keinen „Urlaub vom Hund“.

Rassehundezucht kostet Arbeit, Mühen und auch Geld. Wer vom Züchter einen Welpen kauft, sollte das wissen und alleine schon deshalb die Finger von „Hundemärkten“ oder „dubiosen Angeboten“ im Internet lassen, die häufig in einen ominösen Handel auf einem Parkplatz gipfelt.

Vor einer geplanten Zuchtverwendung fordert der Zuchtverband eine Überprüfung des (künftigen) Deckrüdens und der Zuchthündin.

  • Jeder Rassehund wird auf festgelegte Kriterien der Zuchttauglichkeit hin überprüft (gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmten des IRJGV und IDG, entweder durch Bewertung auf einer Zucht- oder Sonderschau, alternativ durch Überprüfung durch Zuchtwart des Verbandes, oder ortsansässigen Tierarzt).
  • Mindestzuchtalter des Deckrüdens und der Hündin (Stichtag = Decktag) sind je nach Rasse einzuhalten, ebenso das Höchstzuchtalter einer Hündin - und selbstverständlich ausreichend und genügend Abstände zwischen den einzelnen Zuchtverwendungen der Hündin.
  • Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mängel aufweisen (z.B.: Einhodigkeit, oder Fehlbildungen der Gebiß- und/oder Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens, des Gangwerkes, Fehlfarben des Haarkleides, Knickrute usw.).
  • Können einzelne Kriterien von den Zuchthunden nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, so bleibt den Nachkommen die Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes verwehrt.

Foto:©Harald Groven/Wikimedia Commons
Foto:©Harald Groven/Wikimedia Commons
Welpenregistrierung ist nur möglich, mit Vorlage des -durch den Deckrüdenhalter ORIGINAL unterzeichneten- Deckscheins. Kopien, Scans usw., oder Veränderungen in den Angaben sowie Unterzeichnungen von Lebensgefährten „i.A.“ werden NICHT akzeptiert. Foto:©IRJGV
Welpenregistrierung ist nur möglich, mit Vorlage des -durch den Deckrüdenhalter ORIGINAL unterzeichneten- Deckscheins. Kopien, Scans usw., oder Veränderungen in den Angaben sowie Unterzeichnungen von Lebensgefährten „i.A.“ werden NICHT akzeptiert. Foto:©IRJGV
War eine Deckung der Hündin erfolgreich, so bringt sie nach rund 63 Tagen Tragezeit ihre Welpen zur Welt.

Das Risiko des Züchters: Bei jedem Wurf kann es Komplikationen geben; sei es beim Wurfvorgang an sich selbst, wobei auch die Mutterhündin in Gefahr geraten kann, oder Welpen erkranken und sterben - möglicherweise sogar der komplette Wurf; nicht nur ein „Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht“.

Es gibt bei allem Leben nur die bestmögliche Vorsorge und schließlich die ärztliche Hilfe.

Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine Hündin decken lassen zu wollen, erkundigt sich bitte unbedingt ausführlich und rechtzeitig bei der Verbandszuchtbuchführung. Von hier erhalten Sie sowohl schriftlich oder auch telefonisch alle Informationen, damit bei einem geplanten Hundenachwuchs (zumindest zuchtbuchtechnisch) nichts schiefgehen kann.

Nun, Rassehundewelpen sind das Resultat einer gezielten Verpaarung, wobei es dem Hündinnenhalter (=Züchter) in unserem Verband selbstverständlich frei steht, für welchen Deckrüden er sich entscheidet. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben, um die Deckrüdenwahl zu beeinflussen!

Der Deckrüdenhalter ist zweifelsfrei genauso wie der Hündinnenhalter verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Rüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt gegen die grundsätzlichen Bestimmungen.

Außerdem läßt sich nicht von der Hand weisen, daß auch der Rüdenhalter bei möglichen Regreßansprüchen eines späteren Welpenkäufers verantwortlich herangezogen werden kann, falls sich herausstellen sollte, daß bewußt genetische oder körperliche Erkrankungen des Deckrüdens ignoriert oder mißachtet wurden.

Die geltenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen von IRJGV und IDG, sind verpflichtend für Hündinnen- und Rüdenhalter im Bezug auf Rassereinheit, Entwicklung in Form und Wesen des Hundes, wie unter tierschützerischen Aspekten. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führt.

Wenn Hündinnen- und Rüdenhalter sich darüber einig sind, daß ihre Tiere verpaart werden sollen, gibt es im Vorfeld (außer den bereits genannten Voraussetzungen) außerdem einige -wichtige-, vertragliche Faktoren zu beachten und im beiderseitigen Einvernehmen am besten schriftlich festzulegen. Lesen Sie hierzu nebenstehende, anwaltliche Einlassung.

Quelle: IRJGV/IDG

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Foto:©IVH

Halter haften für ihre Tiere

Versichern lohnt sich

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!

Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. 

Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere

„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen. 

Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde

Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.

Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite. 

Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?

„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.

Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.

Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.

Quelle: IVH

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„Tierhaar“-Allergie?

Gibt es „allergenarme“ Hunde ?

Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.

Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.

Die sicherste „Therapie“ ist das Meiden der Tiere. Durch einen dauerhaft engen Kontakt kann sich das Krankheitsbild verschlechtern und allergisches Asthma bronchiale entstehen. Wenn das eigene Haustier die Allergien auslöst, empfehlen Allergologen daher das Tier nach Möglichkeit in gute Hände abzugeben.

Können Katzenallergiker allergisch reagieren, obwohl keine Katze in der Nähe ist?

Nur ca. 50 Prozent aller Katzenallergiker sind selbst Katzenhalter oder ehemalige Katzenbesitzer. Katzen besitzen die aggressivsten Allergieauslöser, die sehr gute Schwebeigenschaften besitzen und über Luftzug und Kleidung verbreitet werden. So findet man die Allergene in Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden und natürlich auch in Wohnräumen, wo sich noch nie Katzen aufhielten. Wird eine Katze abgegeben, sinkt die Allergenkonzentration in den Räumen erst nach Monaten merklich ab. Die Allergene sind zu einem Großteil an Staubpartikel gebunden und lassen sich durch Staub saugen und andere Reinigungsmaßnahmen nur schwer entfernen. Ein Luftreiniger kann als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden. Die Allergene sind in Speichel-, Talg-, Analdrüsen sowie in der Haut und der Tränenflüssigkeit der Tiere vorhanden und werden durch das Lecken über das gesamte Fell verteilt. Dabei sollen Kater mehr Allergene produzieren als Katzen, kastrierte Kater weniger als nichtkastrierte Tiere. Katzen mit heller Fellfarbe sollen weniger Allergene verbreiten als dunkle Tiere. Meist reagieren die Betroffenen mehr oder weniger auf alle Katzen. Kreuzreaktionen wurden gegen Großkatzen (Raubtiere) und Hunde nachgewiesen. 

Welche Medikamente oder Therapien helfen

Allergische Symptome können mit antiallergischen Medikamenten (Antihistaminika) akut behandelt werden. Kann der Betroffene die allergische Reaktion allein durch das Meiden der Tiere nicht verhindern oder kommt er beruflich mit dem entsprechenden Tier in Kontakt, kann gegebenenfalls eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) durchgeführt werden. Hyposensibilisierungen gegen Katzenallergene sollen in Zukunft wirksamer werden. Zur Zeit werden neuartige Immuntherapien erforscht. 

Was kann man unterstützend tun, wenn man das Tier nicht sofort abgeben kann?

Das Schlafzimmer sollte nicht für das Tier zugänglich sein. Hunde können nach Möglichkeit regelmäßig abgewaschen werden, um die Allergenkonzentration zu verringern. Alle Räume sollten regelmäßig gereinigt werden. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören das regelmäßige Lüften, Staub wischen, Staub saugen (Staubsauger mit Hepa-Filter) sowie bei glatten Böden feuchtes Wischen. Studien zum Einsatz von Luftreinigern als Präventionsmaßnahme zeigten bei Katzenhaltung eine Reduktion des Allergengehalts in der Luft, nicht aber im Hausstaub. 

Können Tiere vor Allergien schützen?

In einer Langzeitstudie konnte ein Hund im Haus das Allergierisiko in allergiefreien bzw. risikoarmen Familien vermindern. Die genauen Ursachen dafür sind bisher nicht geklärt. Vermutet wird, dass der Umgang mit den Hunden im Freien oder bislang unbekannte Keime des Hundes dafür verantwortlich sind. 

Gibt es Hunde für Allergiker?

Hundeallergiker berichten häufig von unterschiedlichen Reaktionen beim Kontakt mit verschiedenen Hunderassen. Es gibt ältere Untersuchungen über rassetypische Allergene, die aber nicht einheitlich diskutiert werden. Bei verschiedenen Hunderassen wurden unterschiedliche Allergenkonzentrationen nachgewiesen. Männliche Hunde wiesen höhere Allergenpotentiale auf als weibliche Tiere. Bei Labradoren, die relativ allergenarm sind, traten deutliche Schwankungen in der Allergenmenge auf. Andere Rassen wie Pudel, Pinscher oder Yorkshire-Terrier zeigten kaum Unterschiede in der Allergenkonzentration. Pudel, denen eine geringere Allergenabgabe nachgesagt wird, gaben im Durchschnitt mehr Allergene ab als Labradore. Haarlänge oder Hormonstatus spielten keine Rolle, die Allergenmenge war aber umso höher, je stärker die Schuppenbildung bei den Tieren war. Neuere Untersuchungen konnten weder allergenarme Hunderassen ausmachen, noch rasse- oder geschlechtsspezifische Unterschiede klar feststellen. Bei allen Hunden fand man das Hauptallergen, wenn auch in deutlich unterschiedlicher Menge. Demnach könnten individuelle spezifische Faktoren für die Allergenität eines Hundes relevanter sein als Geschlecht oder Rasse. 

Welche Tiere können noch allergische Reaktionen auslösen?

Verschiedene felltragende Kleintiere können ebenfalls Allergien vom Soforttyp auslösen. Hierzu zählen Nager, wie z. B. Meerschweinchen, Kaninchen, Goldhamster, Mäuse, Ratten, Chinchillas und Frettchen. Die Allergene können sich in Hautschuppen, Haarfollikeln, im Urin, im Kot, im Speichel und im Serum befinden. Bei Allergien auf Vögel reagieren die Betroffenen auf Allergene in Federn, im Speichel und den Bu?rzeldrüsensekreten, die bei der Gefiederpflege verteilt werden. Auch Vogelkot kann Allergien verursachen. Bei dem Krankheitsbild der Vogelhalterlunge handelt es sich um eine verzögerte entzündliche Reaktion der Lungenbläschen. Die Symptome (Fieber, Luftnot, Husten, Übelkeit) treten vier bis zwölf Stunden nach dem Vogelkontakt auf. Besteht jahrelanger Kontakt und erfolgt keine medizinische Behandlung, können schwere Lungenschäden entstehen. Wichtige Auslöser sind z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel, Tauben und Papageien.

Präventionsempfehlungen

Für Personen ohne erhöhtes Allergierisiko besteht kein Grund, die Haustierhaltung aus Präventionsgründen einzuschränken. Die Auswirkungen der Haustierhaltung auf die Allergieentwicklung bei Risikokindern sind derzeit nicht eindeutig abzuschätzen. Die Anschaffung von Felltieren als Präventionsmaßnahme ist nicht zu empfehlen. Bei der Katzenhaltung überwiegen die Studien, die in der Haltung einen Risikofaktor sehen, deshalb sollte bei Risikokindern die Katzenhaltung vermieden werden. Hundehaltung ist wahrscheinlich nicht mit einem höheren Allergierisiko verbunden.

Achtung: Allergenarme Hunderasse ?

Der „Labradoodle“, eine Kreuzung aus Labrador und Pudel, wird als besonders allergikerfreundlich beworben. Wie neuere Untersuchungen klar feststellen, gibt es weder rasse- noch geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf einen allergenfreien Hund schließen lassen. 
Im Labor konnten auch bei den oft als „allergikerfreundlich“ bezeichneten Hunden wie Labradoodle oder Goldendoodle (Kreuzungen/Mischungen aus Labrador- bzw. Golden-Retriever und Pudel), sowie den Rassehunden Pudel und Labradore, Empfindlichkeiten bei Hundeallergikern festgestellt werden!

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung 
©Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB)
An der Eickesmühle 15 - 19, 41238 Mönchengladbach,
E-Mail: info@daab.de – Internet: www.daab.de 
Tel.: 02166/6478820
Allergie-Hotline: 02161/6478888

Anm.der Redaktion:
Noch immer verbinden Betroffene, also Allergiker, wie auch nicht Betroffene, den Begriff „Tierhaarallergie“ mit der Vorstellung, daß die Allergie sich auf das tierische Fell -quasi das Haar an sich- bezieht und ausschließlich das Haar als ‘allergieauslösend’ wirken würde! 
F A L S C H !!!

Deshalb nochmals zur endgültigen Verdeutlichung: 
Die Allergene tierischen Ursprungs befinden sich natürlich zwar auch im Fell und in den Hautschuppen (Epithelien); aber auch im Speichel oder im Urin der Tiere! Der allergieauslösende Kontakt entsteht durch direkten Hautkontakt oder durch das Einatmen von Partikeln, denen Allergene anhaften. 
Wissenswertes nebenbei: Auch Tiere können auf die Anwesenheit von Menschen allergische Reaktionen zeigen! Menschliche Hautschuppen und Haare, können z. B. bei Katzen bekannte Symptome, wie Juckreiz, Asthma usw. verursachen.

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