Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau
mit Vergabe des Auslands-CACIB
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
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Hundekaufvertrag
Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.
Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:
- Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes.
- Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel.
- Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren.
- Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist.
- Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden.
- Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden.
- Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen.
- Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat.
- Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt.
- In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.
* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.
Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.
Rechtsanwältin Verena S. Rottmann
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de
„Tierhaar“-Allergie?
Gibt es „allergenarme“ Hunde ?
Bei etwa zehn Prozent der Tierhalter kommt es zur Entstehung einer „Tierhaar“-Allergie, die sich in Form von Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, Niesattacken, Nesselausschlag bis hin zum allergischen Asthma bronchiale äußern kann. Häufig sind Allergien auf Katzen, Hunde, Pferde und Nager. Auch Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aus Tierhaaren wie Felle können Tierallergene enthalten.
Die sicherste „Therapie“ ist das Meiden der Tiere. Durch einen dauerhaft engen Kontakt kann sich das Krankheitsbild verschlechtern und allergisches Asthma bronchiale entstehen. Wenn das eigene Haustier die Allergien auslöst, empfehlen Allergologen daher das Tier nach Möglichkeit in gute Hände abzugeben.
Können Katzenallergiker allergisch reagieren, obwohl keine Katze in der Nähe ist?
Nur ca. 50 Prozent aller Katzenallergiker sind selbst Katzenhalter oder ehemalige Katzenbesitzer. Katzen besitzen die aggressivsten Allergieauslöser, die sehr gute Schwebeigenschaften besitzen und über Luftzug und Kleidung verbreitet werden. So findet man die Allergene in Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden und natürlich auch in Wohnräumen, wo sich noch nie Katzen aufhielten. Wird eine Katze abgegeben, sinkt die Allergenkonzentration in den Räumen erst nach Monaten merklich ab. Die Allergene sind zu einem Großteil an Staubpartikel gebunden und lassen sich durch Staub saugen und andere Reinigungsmaßnahmen nur schwer entfernen. Ein Luftreiniger kann als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden. Die Allergene sind in Speichel-, Talg-, Analdrüsen sowie in der Haut und der Tränenflüssigkeit der Tiere vorhanden und werden durch das Lecken über das gesamte Fell verteilt. Dabei sollen Kater mehr Allergene produzieren als Katzen, kastrierte Kater weniger als nichtkastrierte Tiere. Katzen mit heller Fellfarbe sollen weniger Allergene verbreiten als dunkle Tiere. Meist reagieren die Betroffenen mehr oder weniger auf alle Katzen. Kreuzreaktionen wurden gegen Großkatzen (Raubtiere) und Hunde nachgewiesen.
Welche Medikamente oder Therapien helfen
Allergische Symptome können mit antiallergischen Medikamenten (Antihistaminika) akut behandelt werden. Kann der Betroffene die allergische Reaktion allein durch das Meiden der Tiere nicht verhindern oder kommt er beruflich mit dem entsprechenden Tier in Kontakt, kann gegebenenfalls eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) durchgeführt werden. Hyposensibilisierungen gegen Katzenallergene sollen in Zukunft wirksamer werden. Zur Zeit werden neuartige Immuntherapien erforscht.
Was kann man unterstützend tun, wenn man das Tier nicht sofort abgeben kann?
Das Schlafzimmer sollte nicht für das Tier zugänglich sein. Hunde können nach Möglichkeit regelmäßig abgewaschen werden, um die Allergenkonzentration zu verringern. Alle Räume sollten regelmäßig gereinigt werden. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören das regelmäßige Lüften, Staub wischen, Staub saugen (Staubsauger mit Hepa-Filter) sowie bei glatten Böden feuchtes Wischen. Studien zum Einsatz von Luftreinigern als Präventionsmaßnahme zeigten bei Katzenhaltung eine Reduktion des Allergengehalts in der Luft, nicht aber im Hausstaub.
Können Tiere vor Allergien schützen?
In einer Langzeitstudie konnte ein Hund im Haus das Allergierisiko in allergiefreien bzw. risikoarmen Familien vermindern. Die genauen Ursachen dafür sind bisher nicht geklärt. Vermutet wird, dass der Umgang mit den Hunden im Freien oder bislang unbekannte Keime des Hundes dafür verantwortlich sind.
Gibt es Hunde für Allergiker?
Hundeallergiker berichten häufig von unterschiedlichen Reaktionen beim Kontakt mit verschiedenen Hunderassen. Es gibt ältere Untersuchungen über rassetypische Allergene, die aber nicht einheitlich diskutiert werden. Bei verschiedenen Hunderassen wurden unterschiedliche Allergenkonzentrationen nachgewiesen. Männliche Hunde wiesen höhere Allergenpotentiale auf als weibliche Tiere. Bei Labradoren, die relativ allergenarm sind, traten deutliche Schwankungen in der Allergenmenge auf. Andere Rassen wie Pudel, Pinscher oder Yorkshire-Terrier zeigten kaum Unterschiede in der Allergenkonzentration. Pudel, denen eine geringere Allergenabgabe nachgesagt wird, gaben im Durchschnitt mehr Allergene ab als Labradore. Haarlänge oder Hormonstatus spielten keine Rolle, die Allergenmenge war aber umso höher, je stärker die Schuppenbildung bei den Tieren war. Neuere Untersuchungen konnten weder allergenarme Hunderassen ausmachen, noch rasse- oder geschlechtsspezifische Unterschiede klar feststellen. Bei allen Hunden fand man das Hauptallergen, wenn auch in deutlich unterschiedlicher Menge. Demnach könnten individuelle spezifische Faktoren für die Allergenität eines Hundes relevanter sein als Geschlecht oder Rasse.
Welche Tiere können noch allergische Reaktionen auslösen?
Verschiedene felltragende Kleintiere können ebenfalls Allergien vom Soforttyp auslösen. Hierzu zählen Nager, wie z. B. Meerschweinchen, Kaninchen, Goldhamster, Mäuse, Ratten, Chinchillas und Frettchen. Die Allergene können sich in Hautschuppen, Haarfollikeln, im Urin, im Kot, im Speichel und im Serum befinden. Bei Allergien auf Vögel reagieren die Betroffenen auf Allergene in Federn, im Speichel und den Bu?rzeldrüsensekreten, die bei der Gefiederpflege verteilt werden. Auch Vogelkot kann Allergien verursachen. Bei dem Krankheitsbild der Vogelhalterlunge handelt es sich um eine verzögerte entzündliche Reaktion der Lungenbläschen. Die Symptome (Fieber, Luftnot, Husten, Übelkeit) treten vier bis zwölf Stunden nach dem Vogelkontakt auf. Besteht jahrelanger Kontakt und erfolgt keine medizinische Behandlung, können schwere Lungenschäden entstehen. Wichtige Auslöser sind z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel, Tauben und Papageien.
Präventionsempfehlungen
Für Personen ohne erhöhtes Allergierisiko besteht kein Grund, die Haustierhaltung aus Präventionsgründen einzuschränken. Die Auswirkungen der Haustierhaltung auf die Allergieentwicklung bei Risikokindern sind derzeit nicht eindeutig abzuschätzen. Die Anschaffung von Felltieren als Präventionsmaßnahme ist nicht zu empfehlen. Bei der Katzenhaltung überwiegen die Studien, die in der Haltung einen Risikofaktor sehen, deshalb sollte bei Risikokindern die Katzenhaltung vermieden werden. Hundehaltung ist wahrscheinlich nicht mit einem höheren Allergierisiko verbunden.
Achtung: Allergenarme Hunderasse ?
Der „Labradoodle“, eine Kreuzung aus Labrador und Pudel, wird als besonders allergikerfreundlich beworben. Wie neuere Untersuchungen klar feststellen, gibt es weder rasse- noch geschlechtsspezifische Unterschiede, die auf einen allergenfreien Hund schließen lassen.
Im Labor konnten auch bei den oft als „allergikerfreundlich“ bezeichneten Hunden wie Labradoodle oder Goldendoodle (Kreuzungen/Mischungen aus Labrador- bzw. Golden-Retriever und Pudel), sowie den Rassehunden Pudel und Labradore, Empfindlichkeiten bei Hundeallergikern festgestellt werden!
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung
©Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB)
An der Eickesmühle 15 - 19, 41238 Mönchengladbach,
E-Mail: info@daab.de – Internet: www.daab.de
Tel.: 02166/6478820
Allergie-Hotline: 02161/6478888
Anm.der Redaktion:
Noch immer verbinden Betroffene, also Allergiker, wie auch nicht Betroffene, den Begriff „Tierhaarallergie“ mit der Vorstellung, daß die Allergie sich auf das tierische Fell -quasi das Haar an sich- bezieht und ausschließlich das Haar als ‘allergieauslösend’ wirken würde!
F A L S C H !!!
Deshalb nochmals zur endgültigen Verdeutlichung:
Die Allergene tierischen Ursprungs befinden sich natürlich zwar auch im Fell und in den Hautschuppen (Epithelien); aber auch im Speichel oder im Urin der Tiere! Der allergieauslösende Kontakt entsteht durch direkten Hautkontakt oder durch das Einatmen von Partikeln, denen Allergene anhaften.
Wissenswertes nebenbei: Auch Tiere können auf die Anwesenheit von Menschen allergische Reaktionen zeigen! Menschliche Hautschuppen und Haare, können z. B. bei Katzen bekannte Symptome, wie Juckreiz, Asthma usw. verursachen.
Klare Regeln für Kind und Hund:
Mein Spielzeug – Dein Spielzeug
Achtung, hier wird nicht geteilt!
Bei bereits bestehenden Kind-Hund-Gespannen gilt: Das Spielzeug des anderen ist tabu! Und das müssen auch beide Parteien lernen. „Der Hund muss zuverlässig das Aus-Kommando beherrschen. Bedient er sich doch einmal am Spielzeug des Kindes, muss er es wieder abgeben oder beispielsweise gegen ein Leckerli tauschen“, so Winkler. Aber das Kind muss ebenfalls früh lernen, dass der Hund eigene Sachen besitzt. „Hierzu kann z.B. eine “Hundeecke” in der Wohnung sinnvoll sein, in der der Hund seinen Rückzugsort mit Körbchen und Spielzeug hat.“ Diese Abgrenzung hilft auch dem Kind zu verstehen, dass der Ort und die Gegenstände des Hundes tabu sind.
Hat der Hund besondere Hobbies, wie beispielsweise Apportieren oder Ball spielen, sollten Hundehalter das Spielzeug auch nur anbieten, wenn sie mit ihrem Vierbeiner gerade aktiv spielen wollen. So ist es für den Hund viel interessanter, als wenn es dauerhaft verfügbar ist. Mit Ende des Spiels, wird auch das Spielzeug wieder außer Sichtweite gelegt. Damit ist das Lieblingsteil des Hundes auch vor dem Kind, geschützt.
Eltern als Streitschlichter zwischen Kind und Hund
Grundsätzlich gilt: Haben Hundefreunde bereits ein Baby oder Kleinkind und möchten sich einen Vierbeiner anschaffen, müssen sie wissen, dass vor allem Junghunde mit Vorliebe an Gegenständen wie Spielzeug knabbern. „Gerade in der Phase des Zahnwechsels, wenn die Tiere ihre Milchzähne verlieren, ist die Verlockung enorm, sich beispielsweise an Kinderspielzeug zu bedienen und darauf zu kauen“, sagt Winkler.
Wenn zu diesem Zeitpunkt ein erwachsener Hund einziehen soll, gibt die Expertin Folgendes mit auf den Weg: „Bei einem älteren Hund ist immer schlecht zu beurteilen, ob er eventuell Ressourcen verteidigt. Dazu gehören für einen Hund vor allem Futter, aber auch Spielzeug.“
Und egal ob Hund oder Kind sich unerlaubt am Spielzeug des anderen bedienen, es gilt ausnahmslos: „Die Eltern sind die Streitschlichter und in der Verantwortung, diese Situationen zu klären.“
Quelle: IVH
Vor der Impfung unbedingt entwurmen. Wieso?
Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden. Das Immunsystem kann so ungestört gegen diesen Erreger „aufrüsten“ und spezifische Abwehrzellen bilden. Kommt es dann später zu einer Infektion mit dem tatsächlichen Erreger, ist das Immunsystem so gut vorbereitet, dass es diesen abwehren und eine Erkrankung des Tieres verhindern kann.
Haben Hunde bei einer Impfung Würmer, kann das Immunsystem dies jedoch nicht optimal leisten. Der Grund dafür ist, dass die körpereigene Abwehr dann durch den Wurmbefall bereits stark beansprucht ist. So sind z.B. weiße Blutkörperchen, die eine zentrale Rolle für die Immunabwehr spielen, bei einem Spulwurmbefall oft sehr stark aktiviert und treten im Blutbild nachweislich vermehrt auf. Andererseits unterdrücken Würmer teilweise speziell jene Anteile des Immunsystems, die für die Immunreaktion gegenüber Bakterien und Viren wichtig sind.
„Der bestmögliche Erfolg einer Impfung von Hunden wird also durch bestehende Wurminfektionen gefährdet“, erklärt Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie der tierärztlichen Fakultät der FU Berlin und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP in Deutschland. Er empfiehlt daher, Hunde 2 bis 3 Wochen vor einem Impftermin zu entwurmen. Alternativ kann auch wenige Tage vor der Impfung eine Kotuntersuchung vorgenommen werden. Liegt kein akuter Wurmbefall vor, kann bedenkenlos geimpft werden. Ergibt die Untersuchung jedoch einen Wurmbefall, sollte das Tier zunächst entwurmt und die Impfung um 2 bis 3 Wochen verschoben werden.
Weitere Informationen rund um den sachgerechten Parasitenschutz bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite der unabhängigen Expertenorganisation ESCCAP unter: www.esccap.de
Quelle: Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH
Die „Rasse-Bewertung“
Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?
Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.
Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.
Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.
Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.
Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.
Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?
Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.