Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Euregio-Siegerschau
- mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Wenn der Hund entlaufen ist...
Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!
Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …
Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.
„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.
Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter.
Wenn der Hund verschwunden ist:
- Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
- Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
- In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
- Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
- Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
- Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
- Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
- Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
- Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird.
Das versteht sich von selbst:
Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.
Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de
Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?
Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.
Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:
Chipkontrolle
Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.
Neue Klasseneinteilung
Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate.
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.
NEU eingeführte Klassen
Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten. Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig. Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt. Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.
Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich. Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.
Hunde mit tierärztlichem Attest
Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.
Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen.
Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:
Bremer Hundeführerschein
Neues Gesetz über das Halten von Hunden!
Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.
Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.
Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).
Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
Das Gesetz wurde unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen. Während die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen sind, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen."
Quelle: Senatspressestelle Bremen
Begleithunde-Ausbildung des IDG und IRJGV
Wissen vom Hund ist Voraussetzung für artgerechte Haltung
Wer sich einen Hund zulegt, muß Wissen vom Hund haben, er übernimmt Verantwortung für ein ganzes Hundeleben lang. Wie paßt er ins Haus oder in die Wohnung? Ist die Familie mit dem Zuwachs einverstanden? Wer ist verantwortlich für Haltung, Pflege und auch Erziehung, die jeder Hund braucht?
Jeder Hund paßt sich seiner Familie an, wenn er sich wohl und sicher fühlt.
Basis für eine artgerechte Haltung ist also, sich dieses Wissen anzueignen und den Hund zu verstehen. Dazu gibt es unseren Verband!
Menschen und Hunde
„Durch den Verstand des Hundes besteht die Welt“. Dieser Ausspruch wird Zarathustra (630 bis 533 v.Chr.) zugeschrieben. Auch Xenophon, der griechische Gelehrte (430 bis 350 v.Chr.), schreibt von Jägern mit Hunden. Wissen und Vertrauen also, das seit tausenden Jahren besteht.
Die Geschichte des Hundes beweist es
In der gesamten Menschheitsgeschichte, schon aus dem Zeitraum von den Anfängen der geschichtlichen Kunde, läßt sich durch Funde der Nachweis über das besondere Verhältnis zwischen Menschen und Hunden führen. Hunde wurden bestattet, ihnen wurden Schriften, Gedichte und Zeichnungen gewidmet, die von ihrer Treue und ihren besonderen Verdiensten und Fähigkeiten berichten.
Eine Hundeerziehung ohne Drill und Dressur, die Freude macht, Frauchen, Herrchen und Hund! Machen Sie mit.Der Hund von heute

Mit zunehmender Zivilisation und Wohlstand, übernahm der Hund sportliche und „unterhaltende“ Aufgaben, ist engstes Familienmitglied, ja zum Teil Familienersatz.Mit der Veränderung der Einstellung des Menschen zum Hund, änderte sich -und verändert sich bis heute- dessen Form, Größe, Farben, Haararten, aber auch sein Wesen. Vielleicht ist diese Wesensänderung bedeutender, als die äußere Form. In dieser Anpassung gingen sicher viele natürliche Instinkte verloren, wurden aber durch Erfahrungswerte im Zusammenleben mit dem Menschen ersetzt. Heute wissen wir von rund 400 Hunderassen in aller Welt. Indessen gibt es mehr Mischlings- als Rassehunde, in den unterschiedlichsten Gestalten. Und weil es verschiedene Menschen gibt, existiert folglich unterschiedliches Hundeverhalten.
Seine Sinne bestimmen sein Verhalten
Wir berichten vom „Nasenwunder Hund“. Er ist fähig, bestimmte Krebserkrankungen des Menschen zu riechen, Verschüttete zu retten, oder Rauschgift zu „wittern“. Das Riechvermö-gen des Hundes ist etwa eine Million mal besser, als das des Menschen; mit bis zu 300 Atemzügen pro Minute werden zudem die Riechzellen ständig mit neuen Gerüchen „versorgt“ und im Hundegehirn, das allein 10 % als „Riechhirn“ genutzt wird, ausgewertet. Ja, die Hundenase kann sogar differenzieren zwischen rechts und links und ist auf diese Weise fähig, Spurrichtungen zu ermitteln oder alte Spuren zu verfolgen. Zum Kennenlernen von Hunden untereinander, gehört auch das Beschnuppern. Hunde sind in der Lage, Gerüche zu „schmecken“. Dies geschieht über das Jacobsonsche Organ, das sich im Gaumen befindet. Von dort werden die Geruchsinformationen an das Limbische System (entwicklungsgeschichtlich ältestes Zentrum im Gehirn) weitergeleitet und das verantwortlich ist für die Bildung von Hormonen, für das Triebverhalten und Entwicklung von Gefühlen.
„Abgelegt“ im Rudel, ein freundliches Miteinander und warten auf den Ruf ihres Herrchens/Frauchens. Kennenlernen und sich untereinander vertragen. Das gilt auch für den gemeinsamen Marsch „zu Fuß“. Das „Ablegen“ miteinander gehört dazu; da gibt es kein lauthalses Bellen. Auch Hunde müssen ihre Grenzen kennenlernen.Das Hörvermögen des Hundes

Das Hundeohr, das heißt dessen Leistungsfähigkeit, ist hoch entwickelt und kann höhere Frequenzen als das des Menschen wahrnehmen (Hund: bis 50 kHz Mensch: rund 20 kHz). Durch die Beweglichkeit der Ohrmuscheln gelingt es dem Hund außerdem, Geräuschquellen besser als der Mensch dreidimensional zu orten. Außerdem weiß man heute, daß der Hund Infraschallwellen von etwa 1 bis 2 Hertz über eine Distanz von rund 25 m wahrnehmen kann.
Der Hund sieht anders als der Mensch
Der Hund besitzt vermutlich eine geringere Sehschärfe als der Mensch, ist jedoch auf Bewegung optimiert (d.h. unbewegliche Dinge „unterdrückt“ das Gehirn und nimmt sie kaum wahr, während alles Bewegliche -wie die Beute eines Wolfes- optisch selektiert wird). Auch Hunde können Farben sehen, aber im Spektrum -nämlich Gelb und Blau und in Richtung Ultraviolett verschoben- anders, als der Mensch.
Der Hundeverstand
Gibt es ihn? Auf jeden Fall! Der Hund lernt und hat ein gutes Gedächtnis, er „versteht jedes Wort“. So setzt sich der „Hundeverstand“ zusammen aus seinen überlegenen Sinnen, seinen Instinkten und Erfahrungen in seiner Umwelt. Jeder Hund ist so klug, wie sein Herr. Das gilt für das Verständnis beider für- und voneinander.Wissen vom Wesen des Hundes ist die Voraussetzung für jede Hundehaltung. Und das gilt auch für unsere Begleithundeausbildung.
Vor der Impfung unbedingt entwurmen. Wieso?
Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden. Das Immunsystem kann so ungestört gegen diesen Erreger „aufrüsten“ und spezifische Abwehrzellen bilden. Kommt es dann später zu einer Infektion mit dem tatsächlichen Erreger, ist das Immunsystem so gut vorbereitet, dass es diesen abwehren und eine Erkrankung des Tieres verhindern kann.
Haben Hunde bei einer Impfung Würmer, kann das Immunsystem dies jedoch nicht optimal leisten. Der Grund dafür ist, dass die körpereigene Abwehr dann durch den Wurmbefall bereits stark beansprucht ist. So sind z.B. weiße Blutkörperchen, die eine zentrale Rolle für die Immunabwehr spielen, bei einem Spulwurmbefall oft sehr stark aktiviert und treten im Blutbild nachweislich vermehrt auf. Andererseits unterdrücken Würmer teilweise speziell jene Anteile des Immunsystems, die für die Immunreaktion gegenüber Bakterien und Viren wichtig sind.
„Der bestmögliche Erfolg einer Impfung von Hunden wird also durch bestehende Wurminfektionen gefährdet“, erklärt Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie der tierärztlichen Fakultät der FU Berlin und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP in Deutschland. Er empfiehlt daher, Hunde 2 bis 3 Wochen vor einem Impftermin zu entwurmen. Alternativ kann auch wenige Tage vor der Impfung eine Kotuntersuchung vorgenommen werden. Liegt kein akuter Wurmbefall vor, kann bedenkenlos geimpft werden. Ergibt die Untersuchung jedoch einen Wurmbefall, sollte das Tier zunächst entwurmt und die Impfung um 2 bis 3 Wochen verschoben werden.
Weitere Informationen rund um den sachgerechten Parasitenschutz bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite der unabhängigen Expertenorganisation ESCCAP unter: www.esccap.de
Quelle: Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH
Hundebesuche erleichtern die Chemotherapie
Chronische Krebserkrankungen bei Kindern sind meist ein tiefer Einschnitt für die ganze Familie. US-Wissenschaftler haben nun untersucht, ob Besuche von ausgebildeten Therapiehunden die Zeit im Krankenhaus erträglicher für die kleinen Patienten und ihre Angehörigen machen können.
In den USA erhalten jedes Jahr rund 15.590 Kinder undJugendliche die Diagnose Krebs. Das verändert das Leben der ganzen Familie: Lange Krankenhausaufenthalte treten an die Stelle des früheren Lebens mit Freunden, Hobbys und Schule. Schmerzen, Übelkeit und Ängste sind tägliche Begleiter. Besonders aufreibend wird es, wenn der Krebs nach überstandener Ersttherapie wieder zurückkommt und dieBehandlungen erneut durchgestanden werden müssen.
Qualitative Studie mit 21 Teilnehmern
Diese besonders belastete Patientengruppe haben Forscher des Vanderbilt University Medical Center und eines lokalen Krankenhauses im US-Staat Tennessee in den Fokus genommen. Sie wollten herausfinden, ob hundegestützte Interventionen chronisch krebskranken Kindern den Krankenhausaufenthalt erleichtern können. An der qualitativen Studie nahmen neun Patienten zwischen drei und 17 Jahren sowie zwölf dazugehörige Elternteile teil. Sie alle beantworteten schriftlich und mündlich Fragen zu den Hundebesuchen.
Diese Besuche fanden über drei Monate hinweg alle ein bis zwei Wochen individuell in den Krankenzimmern der Patienten statt. Die Kinder und Jugendlichen durften den ausgebildeten Hund in Anwesenheit eines Elternteils sowie des Hundeführers streicheln, mit ihm spielen, ihn bürsten oder füttern.
Hundebesuche lindern Angst & Schmerz
„Tiergestützte Interventionen helfen Kindern im Krankenhausumfeld erwiesenermaßen“, fassen die Forscher im Fachblatt „Palliative Medicine Reports“ zusammen. „Sie wirken angst- und schmerzreduzierend, rufen Freude, Ablenkung und Entspannung hervor.”
Diese positiven Effekte wurden nun zum ersten Mal auch bei Kindern mit chronischen Krebserkrankungen und ihren Sorgeberechtigten nachgewiesen: Alle Befragten berichteten durchweg von positiven Erlebnissen mit dem Hund. „Die Besuche verhalfen uns zu mehr Optimismus“, berichtete der Vater eines siebenjährigen Kindes. „Der Besuchshund war eine Zeit lang der einzige Grund für unseren Sohn, sein Bett zu verlassen.“
Die einzige Kritik, die einige Studienteilnehmer äußerten, bezog sich auf den kurzen Aufenthalt des Hundes im Krankenzimmer von nur etwa 15 Minuten sowie auf die zu kleine Gesamtzahl der Besuche. Insgesamt wünschten sich sowohl die Kinder als auch deren Eltern, mehr Zeit mit dem Hund verbringen zu können. In der schwersten Zeit ihres Lebens war er ein Lichtblick am Ende des Tunnels.
Kontakt: Vanderbilt University Medical Center
Department of Pediatric Hematology/Oncology
Brittany A. Cowfer - brittany.cowfer@vumc.org
Quelle: Forschungskreis Heimtiere in der Gesellschaft