Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau
mit Vergabe des Auslands-CACIB
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Heimtierhaltung in der Wohnung:
Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt
Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist RA Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit.
„Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle.
Hunde
Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt Sabine Häcker, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins Hunde für Handicaps, Mitarbeiterin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband im Projekt „Führhund“, Tierärztin, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin (IHK/BHV). Demnach kann man davon ausgehen, dass der Haltung eines ausgebildeten Assistenzhundes in der Regel keine Steine in den Weg gelegt werden können.
Dies zeigt auch das folgende Urteil: Sogar ein mietvertraglich individuell vereinbartes Verbot kann in besonderen Ausnahmefällen hinfällig werden. In diesem Sinne hatte der BGH einem Mieter, der auf die Dienste eines Blindenhundes angewiesen war, die Tierhaltung in der Mietwohnung zugestanden und die Interessen des Mieters als höherrangig gegenüber denen des Vermieters eingestuft (BGH Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, Fundstelle: WuM 1995, 447). Sogar ein „normaler“, nicht ausgebildeter Hund, durfte aufgrund der besonderen Interessenlage einer behinderten Mieterin bleiben, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrschte und sich die Nachbarn über Hundegebell beschwert hatten.
Vor Gericht gab die contergangeschädigte Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Letztendlich entschied das Gericht, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte (Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01).
Katzen
Dennoch: „Soll ein Assistenzhund oder eine Katze zu therapeutischen Zwecken in die Wohnung einziehen, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Vermieter, gegebenenfalls auch den Mitmietern an einen Tisch zu setzen“, rät Ackenheil. Es könnten konkrete Störfaktoren vorliegen, die gegen eine Hunde- oder Katzenhaltung sprechen. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachbar durch die Katze einem lebensbedrohlichen allergischen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte (LG München 34 S 16167/03).
Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen.
Kleintiere, Vögel und Fische
Ist eine Katzen- oder Hundehaltung zu therapeutischen Zwecken aufgrund einer Allergie eines Hausmitbewohners nicht möglich, können Betroffene auch auf Kleintiere, Vögel oder Zierfische ausweichen. Deren Haltung ist immer erlaubt und sie eignen sich hervorragend als Seelentröster oder unvoreingenommene Gesellschafter.
Quelle: IVH
Gedanken zum Ausstellungswesen im IDG und IRJGV
Lassen wir das Verbandsgeschehen einige Jahre Revue passieren, so können sich die langjährigen Mitglieder sicher an die großen Treffen von Hundefreunden auf unseren zahlreichen Sonderschauen, angeboten im gesamten Bundesgebiet und benachbarten Ausland, erinnern. 300 Hunde vieler Rassen – aber auch Schauen im IDG mit 250 Dackeln und mehr, waren keine Seltenheit und die damaligen „Welt-, Europa-, Deutschland-Siegerschauen“ knackten oft die 1000er Meldegrenze! Das waren wirklich große Meetings interessierter, engagierter Aussteller und Hundefreunde - man kam miteinander ins Gespräch- tauschte Erfahrungen aus und freute sich oft auf die nächste Veranstaltung, um gewonnene Bekannte und Freude wiederzusehen.
Doch wie sieht es heute aus? Wie hat sich dieser Bereich innerhalb des Verbandes und darüber hinaus in anderen Vereinen entwickelt? Was können wir für Rückschlüsse aus den derzeitigen Resultaten ziehen und wie können wir -wie kann der Verband- darauf reagieren, um diese -zweifelsfrei- wichtige Säule, neben der BGVP und dem Agility, den beiden Hauptangeboten des IDG und IRJGV, auch in Zukunft attraktiv und interessant anbieten zu können?
Um diese Fragen schlüssig beantworten zu können, sollten wir uns zunächst einmal mit dem Sinn und den Hintergründen des Ausstellungswesen und der Philosophie des IRJGV und IDG befassen und bewusst machen, was uns von anderen, vergleichbaren Verbänden unterscheidet bzw. unterscheiden sollte!
Hier muss man sicher unterscheiden zwischen den Interessen der Aussteller und dem eigentlichen Sinn einer Formbewertung auf einer Hundeschau: Die Besucher und Aussteller suchen, neben des gemeinsames Erlebnisses (einen schönen, unterhaltsamen Tag unter Gleichgesinnten), vor allem auch den „sportlichen Wettkampf“: Wer hat den schönsten, den besten Hund des Tages, wer erhält einen der Tagestitel? Die Grundbewertung, sicher der wichtigste Teil einer Hundebewertung nach Formwerten, wird dankbar in Anspruch genommen, wiederholt und ähnelt sich aber meist bei mehrfachen Ausstellungsbesuchen und hat somit bei weitem nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt.
Was beinhaltet die Grundbewertung bzw. welche Aufgabe sollte sie erfüllen? Zunächst soll sie den Aussteller in allen Fragen rund um den Hund (Ernährungs- und Pflegezustand, Umgang mit dem Hund usw.) beraten. Der Richter steht auch für Fragen zur Verfügung und berät den Hundehalter entsprechend. Zudem liegt es am Richter, die Grundbewertung möglichst interessant zu gestalten. So sollten die einzelnen Bewertungskriterien anhand der Ringkarte, aber auch direkt am Hund erklärt werden. Mängel werden besprochen und die Vorzüge, die zweifelsfrei jeder Hund hat, herausgestellt. Der Richter hat sich dabei an den jeweiligen Rassestandard zu halten und diesen maßvoll und mit Verstand anzuwenden. Eine Überinterpretation hat, ebenso wie eine zu lasche Anwendung, zu unterbleiben. Gerade im IDG und IRJGV steht der gesunde Hund und nicht die Rarität im Fokus unserer Betrachtungen zu den gewünschten Zuchtzielen der einzelnen Rassen.
Fast noch wichtiger sind allerdings die Hinweise und kritischen Betrachtungen in Bezug auf den eventuellen Zuchteinsatz des betreffenden Hundes. Sollte bei diesem Hund überhaupt eine Verpaarung empfohlen oder auf Grund dagegen sprechender Kriterien davon abgeraten werden? Oder auf was sollte z.B. bei der Wahl des in Frage kommenden Rüden besonders geachtet werden? Hier stehen vor allem die sogenannten „Qualzucht- Defekte“ im Fokus der Richter: zu klein, zu groß, schlechte Pigmentierung, Modefarben, Bewegungsmängel, Kurznasigkeit, zu große Köpfe, Behaarung welche einer Hund- bzw. rassegerechter Aktivität konträr läuft und, und, und… Leider steht die Rassehundezucht auch aus diesen Gründen mehr denn je in der Kritik vieler Tierschützer und -Rechtler, aber auch etlicher Wissenschaftler, welche sich intensiv mit der Kynologie befassen. Warum gibt es Rassen, die bereits mit 10 Monaten so gut wie ausgewachsen sind aber kaum 8 bis 10 Jahre alt werden? Oder Hündinnen, die nur noch per Kaiserschnitt entbinden können. Es soll inzwischen sogar häufig eingesetzte Zuchthunde geben, die sich nicht mehr „natürlich“ paaren können. Um von diesen Hunden Nachwuchs zu bekommen, kommt dann nur noch die künstliche Besamung in Betracht - eine Praxis welche das Verbandszuchtbuch des IRJGV und IDG übrigens nicht anerkennt!

Dennoch ist, wie eingangs bereits erwähnt, für viele die Siegerausscheidung der eigentliche Höhepunkt einer Sonderschau im IRJGV und IDG. Den zwei ausgeschriebenen Tagestiteln wird scheinbar wesentlich mehr Bedeutung beigemessen als den errungenen Formwerten. Woran mag dies liegen? Ein Grund ist sicher, dass sich Menschen gerne sportlich messen. Wer ist der Beste, Schnellste, Schönste usw. Somit ist es absolut verständlich, dass manch ein Austeller eben den schönsten der schönen Vierbeiner sein Eigen nennen möchte (für ihn ist es ja ohnehin der Schönste und das sollte auch stets so bleiben). Grundsätzlich ja auch in Ordnung, solange hier kein übertriebener Ehrgeiz geweckt und akzeptiert wird, dass diese Auswahl der Richter in erster Linie subjektiv ist und hier auch, im Gegensatz zur Grundbewertung, der persönliche Geschmack der Richter eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Zudem, und damit wären wir wieder beim „sportlichen Vergleich“, zeigt sich nicht jeder Hund auf jeder Veranstaltung gleich. Einmal Sieger heißt nicht immer Sieger - was übrigens bei der Vergabe der Anwartschaften (CACIB bzw. AW-Jugendsieger) ebenso zutrifft. Vielleicht wurde der Hund heute nicht optimal vorgeführt, so dass er sein ansonsten makelloses Gangwerk nicht optimal zeigen konnte, stand nicht optimal, in dem Moment, als er vom Richter kritisch betrachtet wurde - oder aber auch ganz einfach: vielleicht war bzw. gefiel dem Richter heute einer der Mitbewerber einfach besser! Oder, oder, oder…
Leider ist gerade in letzter Zeit eine zunehmende Zahl von Ausstellern zu beobachten, die, ich möchte es fast als sehr „verbissen” bezeichnen, die Ergebnisse ihrer Hunde in der Siegerausscheidung registrieren. Nicht selten mit unschönen Reaktionen in Richtung der Richter oder auch Veranstalter (welche übrigens ebenso wie die Ausstellungsleitung überhaupt keinen Einfluss auf die Bewertung der Hunde und deren Abschneiden in den Siegerausscheidungen haben). Dieses Verhalten hinterlässt oft einen faden Beigeschmack und gibt manch einer eigentlich sehr gelungenen Ausstellung einen negativen Touch. Schade, sollten doch eigentlich ganz andere, vor allem für die Hunde wesentlich wichtigeren Dinge einen schönen Tag unter Hundefreunden kennzeichnen.
Also fasse ich abschließend die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) noch einmal zusammen, was Sinn und Wert einer Rassehundeschau ausmachen:
- Eine fundierte, umfassende Grundbewertung mit verständlichen, nachvollziehbaren Erklärungen des Richters
- Beratung in allgemeinen Fragen rund um den Hund
- Schöne Urkunden, sauber mit schöner Schrift ausgestellt
- Je nach Veranstaltung kleine Erinnerungsgaben
- Interessantes Rahmenprogramm, Info- und Verkaufsstände
- Nette Atmosphäre
- Informierte, hilfsbereite Mitarbeiter des Veranstalters
- Gute Organisation, nicht zuletzt auch während der Siegerausscheidung
Wenn es uns gelingt -und ich bin davon überzeugt, dass wir dies gemeinsam schaffen können- vor allem auch als Veranstaltungsteam vor Ort, die eigentlichen Ziele einer Hundeausstellung attraktiv und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an den potenziellen Aussteller und Hundefreund zu bringen, werden wir auch weiterhin interessante Veranstaltungen anbieten können und auf diesem Wege neue Teilnehmer finden. Dann bleibt es uns hoffentlich erspart, den zweifelhaften Praktiken einiger konkurrierender Vereine zu folgen und z. B. für jeden Hund einen Pokal oder je nach Wahl (und Höhe des Meldegeldes!!) einen oder gar zwei Titel an einem Tag zu vergeben. Diese Dinge würden ohnehin den Grundsätzen der Philosophie unserer Verbände und unserer grundsätzlichen Einstellung zum Hund widersprechen und kämen somit nicht in Betracht.
Besinnen wir uns auf das Wesentliche – und auf das, was dem Hund und somit auch uns als Hundefreund Nutzen und Freude bringt!
Schützen wir unsere Hunde vor fragwürdigen Schauen, welche die Eitelkeiten ihrer Besitzer in den Mittelpunkt stellen. Mögen wir stets bedenken, dass unsere Sonderschauen nicht nur uns Spaß, Freude und Unterhaltung bringen sollen, sondern vor allem unseren Hunden dienen sollen!
In diesem Sinne - ich freue mich auf die nächste Ausstellung und auf ein Wiedersehen!
Uwe Thies
Alternative Mittel gegen Zecken und Flöhe
– ein unterschätztes Risiko für Katze und Hund
Gegen Zecken- und Flohbefall bei Katze und Hund erhalten Tierbesitzer von Ihrem Tierarzt oder im Fachmarkt zumeist wirksame Parasitenmittel, die die Schädlinge abtöten. Doch immer mehr Tierhalter sind auf der Suche nach natürlichen -und damit vermeintlich weniger schädlichen- Methoden, um dem lästigen Parasitenbefall Herr zu werden. Dabei kommen eine ganze Reihe alternativer Mittel zum Einsatz, von Teebaumöl über Zwiebeln und Knoblauch bis hin zu Bernsteinketten und Ultraschall-Halsbändern. Doch welche dieser Mittel helfen wirklich? Verhindern diese Produkte überhaupt die Infektion von durch Zecken und Flöhen übertragenen Krankheitserregern? Und sind diese tatsächlich grundsätzlich weniger schädlich als die Standardmedikamente vom Tierarzt?
Teebaumöl – zunehmend beliebt, aber giftig für Katze und Hund
Pflegeprodukte mit Teebaumöl werden in Deutschland zur Behandlung von Haustieren gegen Ektoparasiten wie Zecken und Flöhe sowie gegen Hautpilze angeboten. Vor allem Katzenhalter sollten jedoch Vorsicht walten lassen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt insbesondere bei mehrmaliger Anwendung oder zu hoher Dosierung ausdrücklich vor schweren Vergiftungserscheinungen. Auch bei äußerlicher Anwendung gelangt das Teebaumöl bei der Fellpflege oder über die Haut in den Organismus der Katze. Im Vergleich zu Menschen und Hunden können Katzen die darin enthaltenen Terpene und Phenole kaum abbauen und ausscheiden und reagieren deshalb besonders empfindlich darauf. In hohen Dosen ist das Öl jedoch auch für Mensch und Hund giftig und gilt zudem als stark allergieauslösend.
Lavendel, Minze und andere ätherische Öle
Auch andere ätherische Öle wie zum Beispiel Lavendel oder Minze sind für die Bekämpfung von Parasiten nur bedingt geeignet. Insbesondere wenn diese in einer für das Tier unschädlichen Dosierung angewendet werden, hält ihre Wirkung oftmals nur kurze Zeit an. Duftlampen mit ätherischen Ölen sind zwar für die Tiere ungefährlich, aber ebenso wirkungslos. Tierhalter sollten zudem bedenken, dass ätherische Öle gerade für Hunde mit ihrer überaus empfindlichen Nase eine erhebliche Geruchsbelästigung darstellen können.
Zwiebeln und Knoblauch – nicht nur für Flöhe schädlich
Auch von stark riechenden Knoblauchknollen und Zwiebeln versprechen sich viele Tierbesitzer eine abschreckende Wirkung gegenüber Flöhen und Zecken, wie sie bereits aus der Schädlingsbekämpfung bei Pflanzen bekannt ist. Nicht selten werden den Tieren deshalb regelmäßig Knoblauchzehen und Zwiebeln unter das Futter gemischt. Beide Lauchgewächse enthalten jedoch für Hund und Katze giftige Substanzen, die den Blutfarbstoff Hämoglobin, und damit die roten Blutkörperchen, zerstören. Eine Blutarmut kann die Folge sein. Auch Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall und Appetitverlust können auftreten. Eine Wirkung gegen Zecken und Flöhe ist dagegen wissenschaftlich nicht klar nachgewiesen.
Ultraschall-Halsbänder und Bernsteinketten
Viele Tierbesitzer vertrauen bei der Parasitenbekämpfung mittlerweile auf die Wirkung von Ultraschall-Halsbändern, die permanent ein für den Menschen nicht hörbares Signal abgeben. Wissenschaftlich konnte die Wirkung des Ultraschallsignals gegen Flöhe und Zecken jedoch bisher nicht nachgewiesen werden. Da Hunde und Katzen -im Gegensatz zum Menschen- in der Lage sind, Ultraschall wahrzunehmen, ist zudem unklar, ob das dauerhaft abgegebene Geräusch für die Tiere eine Belastung darstellt. Ebenso wenig wie für Ultraschall-Halsbänder ist eine antiparasitische Wirkung für Bernstein belegt, die ihm aufgrund seines hohen Gehalts an ätherischen Ölen oftmals nachgesagt wird. Auch wenn Bernsteinketten dem Tier keinen Schaden zufügen, ist nicht mit einer wirksamen Parasitenbekämpfung zu rechnen.
Zuverlässige und schnelle Wirkung wichtig für Infektionsschutz
Zecken und Flöhe können zahlreiche Krankheitserreger wie Viren (u.a. FSME-Virus), Bakterien (u.a. Borrelien) oder Parasiten (Babesien oder Bandwürmer) übertragen. Bei manchen der von Zecken übertragenen Erreger erfolgt die Infektion erst nachdem sich die Zecken bereits längere Zeit an ihren Wirt geheftet haben. Eine schnelle und möglichst vollständige Wirkung ist daher eine essentielle Voraussetzung für den Schutz gegenüber den z.T. sehr schwerwiegende Erkrankungen hervorrufenden Erregern.
Viele weitere Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema Parasiten sowie die Anmeldung zum ESCCAP-Newsletter finden Tierhalter und Tierärzte online auf
www.esccap.de und www.hund-katze-wuermer.de
Quelle: ESCCAP Deutschland e.V./ vetproduction GmbH
Krankheiten besser vorbeugen
Das A und O der Gesundheitserhaltung ist eine ausgewogene und artgerechte Ernährung. Diese Auffassung muss deswegen als „neue Erkenntnis“ angesehen werden, weil im Jahrhundert der Impfungen, der Antibiotika, der technisch-naturwissenschaftlichen Medizin so einfache Möglichkeiten wie die ausgewogene und artgerechte Ernährung lange vergessen waren.
Es ist heute bekannt, dass mehr als 30 Prozent aller Erkrankungen in der Tierarztpraxis durch die Ernährung stark mitbeeinflusst werden. Eine der häufigsten Ursachen ist die Überversorgung der Hunde mit Energie (Überfütterung), der nachfolgenden Energiespeicherung (Übergewicht) und ihren gesundheitlichen Folgen (Zuckerkrankheit, Arterienverkalkung, Schäden am Bewegungsapparat).
Für freilebende Tiere ist es normal, bei oft wechselndem Nahrungsangebot, ein Körpergewicht aufrechtzuerhalten, das die Gesundheit, die Leistungs- und die Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränkt. Dauerhaft übergewichtige Tiere gibt es in „freier Wildbahn“ meist nicht. Für die Entstehung von Übergewicht sind im Wesentlichen drei Reize (= Einflüsse) denkbar. Am seltensten kommen Erkrankungen des Stoffwechsels und Hormonsystems vor, die trotz normaler Nahrungsaufnahme zu einer übermäßigen Fetteinlagerung beim Hund führen.

Eine gesunde Ernährung, wie sie z.B. mit einer artgerecht nach wissenschaftlichen Empfehlungen bilanzierten Vollnahrung möglich ist, kann schädliche Faktoren (=Reize, s. o.) ausschalten. Und damit das Auftreten von ernährungsbedingten Krankheiten verhindern. Die hohe Qualität einer solchen Vollnahrung erlaubt eine artgerechte Ernährung des Hundes, ohne dass bei sachgerechter Anwendung eine Mangel- oder Überversorgung mit Nährstoffen befürchtet werden muss. Ernährungsbedingten Erkrankungen, die durch den Mangel oder Überschuss einzelner Nährstoffe entstehen, kann so erfolgreich vorgebeugt werden. Allerdings: Denken wir an das Beispiel Übergewicht, sind die Hundehalter mit der Verwendung einer solchen Vollnahrung nicht aus der Pflicht. Denn neben der Qualität einer Vollnahrung ist auch immer an die richtige Menge, also Quantität zu denken, die gegeben wird, da sonst Übergewicht entstehen kann. Die richtige Menge muss individuell auf den Hund angepasst werden, da jeder Hund je nach Rasse, Größe, Felldichte, Bewegungsfreudigkeit und anderen Faktoren, einen individuellen Energiebedarf hat.
Veröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von: www.petprofi.de
Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?
Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.
Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:
Chipkontrolle
Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.
Neue Klasseneinteilung
Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate.
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.
NEU eingeführte Klassen
Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten. Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig. Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt. Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.
Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich. Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.
Hunde mit tierärztlichem Attest
Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.
Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen.
Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:
Der Hund als Klimasünder?
Chancen für mehr Nachhaltigkeit in der Hundehaltung
Beim Blick in die treuen Augen des besten Freundes des Menschen schieben die meisten jeden Gedanken an seine Ökobilanz weit von sich. Dabei muss man sich vor dieser unangenehmen Wahrheit gar nicht drücken, wenn man sie als Gelegenheit begreift:
Wer sich intensiver mit den Hintergründen befasst, merkt schnell, dass schon kleine Veränderungen und der Blick auf das Wesentliche helfen, den ökologischen Pfotenabdruck deutlich zu verringern.
Untersuchungen zur Ökobilanz des Hundes
Eine Studie im Journal Sustainability liefert 2020 neue Orientierungswerte. Ein 15 Kilogramm schwerer Hund belastet die Umwelt über 13 Lebensjahre hinweg so stark wie die Produktion eines Mittelklasse-Mercedes oder 13 Flüge von Berlin nach Barcelona.
Der Umweltwissenschaftler Matthias Finkbeiner hat sich für die Studie gemeinsam mit seinen Kolleginnen von der Technischen Universität Berlin, die Auswirkungen des Hundes auf die Natur angesehen. Erfasst wurden alle Einflüsse auf die Umweltbilanz, darunter das Futter (inklusive dessen Verpackung), das Lebensumfeld, die Fäkalien, Pkw-Fahrten zum Gassigehen oder zum Tierarzt sowie Anschaffungen für alles rund um das Haustier. Damit beleuchtet die Studie als erste den kompletten Lebensweg eines Hundes.
Das Ergebnis: Die CO2-Bilanz eines Hundes ist in der Tat gewaltig. Pro Jahr und Hund sind das 630 Kilogramm, was etwa 8 Prozent der Bilanz eines Menschen in Deutschland (7,9 Tonnen) entspricht. Im Laufe eines durchschnittlichen Hundelebens addiert sich der CO2-Verbrauch insgesamt auf 8,2 Tonnen.
Der Fütterung kommt dabei mit einem Anteil von 90 Prozent an den Umweltbelastungen die größte Bedeutung zu: Laut Finkbeiner „kommt das Fleisch für die Hundefutterproduktion […] aus der Massentierhaltung mit den bekannten sozialen und ökologischen Auswirkungen.“ Die konventionelle Fleischproduktion stellt jedoch eine der größten Klimabelastungen dar. Zum einen stoßen Rinder umweltschädliches Methan aus, aber auch der massive Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, die Abholzung von Regenwald für die Soja-Produktion und die Trockenlegung von Feuchtgebieten tragen zu einem erhöhten CO2-Ausstoß und damit zum Klimawandel bei.
Entgegen weit verbreiteter Annahmen besteht Hundefutter auch nicht hauptsächlich aus Nebenprodukten oder Schlachtabfällen. Im Gegenteil, ein wesentlicher Anteil des Futters kommt aus der industriellen Herstellung, enthält also Fleisch, das auch für den Menschen genießbar wäre. Würde es sich um Anteile handeln, die ohnehin beseitigt werden müssten, wäre die Klimabilanz deutlich neutraler. Das zeigt auch ein weiteres Beispiel: Hunde, die die biologisch artgerechte Rohfütterung (BARF) erhalten, haben eine massiv, zum Teil dreifach erhöhte Ökobilanz. Das liegt daran, dass beim Barfen das Futter zu 75 Prozent aus tierischen Bestandteilen besteht, ein Großteil davon hochwertiges Fleisch.
Was können Hundebesitzer aktiv tun, um die Ökobilanz ihrer Hunde zu senken?
Der wichtigste Punkt bei der Verringerung der Ökobilanz eines Hundes ist demnach das Hundefutter. Der erste Schritt: Dem Tier nur so viel füttern, wie es wirklich braucht. Sehr viele Hunde in Deutschland sind mittlerweile zu dick, einfach weil deren Besitzer es mit ihrer Fürsorge zu gut meinen.
Doch nicht nur die Menge des Futters ist entscheidend, sondern auch die Zusammensetzung: Entgegen des immer noch weit verbreiteten Mythos, der Hund stamme vom Wolf ab und sei deshalb ein reiner Fleischfresser, sind unsere Haushunde Omnivoren, keine Karnivoren. Für den Hund als Allesfresser ist es essentiell, über die Nahrung alle essentiellen Mikro- und Makronährstoffe zu erhalten – und dafür gibt es mit Insekten eine gleichwertige und nachhaltige Proteinquelle, die das Fleisch verzichtbar macht.
Sinnvoll: Umstieg auf Insekten
Wie der ökologische Pfotenabdruck des Hundes so verringert werden kann, macht Tenetrio mit seinem insektenbasierten Hundefutter vor. In der Produktpalette des jungen deutschen Unternehmens befinden sich viele verschiedene Futtervarianten und Leckerlis, die nicht nur hypoallergen, sondern auch deutlich klimafreundlicher sind: Die Zucht der verwendeten Insekten schont Ressourcen, weil sie nur einen Bruchteil an Wasser, Futter und Platz benötigt.
Zum Vergleich:
- Ein Kilo Protein aus Fleisch in der konventionellen Hundefutter-Produktion verbraucht 112.000 Liter Wasser, 192 Kilogramm Futter, 350 m2 Landfläche und 175 Kilogramm CO2.
- Im Vergleich dazu sind es beim Insekten-Protein im Tenetrio Hundefutter 23.000 Liter Wasser, 9 Kilogramm Futter, 15m2 Landfläche und 10 Kilogramm CO2.
Durch den Einsatz von Insekten statt Fleisch hat Tenetrio im Jahr 2020 unter anderem 130 Millionen Liter Wasser eingespart - das ergibt circa eine Million Badewannen.
Quelle: Kubick Kommunikation / EntoNative GmbH