int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
03.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Foto:©clipdealer.de

Der Schönheitswettbewerb

Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?

Die Form- oder Grundbewertung auf IDG- und IRJGV-Ausstellungen oder Beratungsschauen, ist OBJEKTIV und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar!

Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!

Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar. 

Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.

Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.

Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).

Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.

Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung 

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Foto©shutterstock.com/alexei_tm

Wir brauchen Ihre Hilfe!

Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten.

Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe! 

Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.

Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. 

Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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Alternative Mittel gegen Zecken und Flöhe

– ein unterschätztes Risiko für Katze und Hund

Gegen Zecken- und Flohbefall bei Katze und Hund erhalten Tierbesitzer von Ihrem Tierarzt oder im Fachmarkt zumeist wirksame Parasitenmittel, die die Schädlinge abtöten. Doch immer mehr Tierhalter sind auf der Suche nach natürlichen -und damit vermeintlich weniger schädlichen- Methoden, um dem lästigen Parasitenbefall Herr zu werden.

Gegen Zecken- und Flohbefall bei Katze und Hund erhalten Tierbesitzer von Ihrem Tierarzt oder im Fachmarkt zumeist wirksame Parasitenmittel, die die Schädlinge abtöten. Doch immer mehr Tierhalter sind auf der Suche nach natürlichen -und damit vermeintlich weniger schädlichen- Methoden, um dem lästigen Parasitenbefall Herr zu werden. Dabei kommen eine ganze Reihe alternativer Mittel zum Einsatz, von Teebaumöl über Zwiebeln und Knoblauch bis hin zu Bernsteinketten und Ultraschall-Halsbändern. Doch welche dieser Mittel helfen wirklich? Verhindern diese Produkte überhaupt die Infektion von durch Zecken und Flöhen übertragenen Krankheitserregern? Und sind diese tatsächlich grundsätzlich weniger schädlich als die Standardmedikamente vom Tierarzt? 

Teebaumöl – zunehmend beliebt, aber giftig für Katze und Hund

Pflegeprodukte mit Teebaumöl werden in Deutschland zur Behandlung von Haustieren gegen Ektoparasiten wie Zecken und Flöhe sowie gegen Hautpilze angeboten. Vor allem Katzenhalter sollten jedoch Vorsicht walten lassen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt insbesondere bei mehrmaliger Anwendung oder zu hoher Dosierung ausdrücklich vor schweren Vergiftungserscheinungen. Auch bei äußerlicher Anwendung gelangt das Teebaumöl bei der Fellpflege oder über die Haut in den Organismus der Katze. Im Vergleich zu Menschen und Hunden können Katzen die darin enthaltenen Terpene und Phenole kaum abbauen und ausscheiden und reagieren deshalb besonders empfindlich darauf. In hohen Dosen ist das Öl jedoch auch für Mensch und Hund giftig und gilt zudem als stark allergieauslösend.

Lavendel, Minze und andere ätherische Öle 

Auch andere ätherische Öle wie zum Beispiel Lavendel oder Minze sind für die Bekämpfung von Parasiten nur bedingt geeignet. Insbesondere wenn diese in einer für das Tier unschädlichen Dosierung angewendet werden, hält ihre Wirkung oftmals nur kurze Zeit an. Duftlampen mit ätherischen Ölen sind zwar für die Tiere ungefährlich, aber ebenso wirkungslos. Tierhalter sollten zudem bedenken, dass ätherische Öle gerade für Hunde mit ihrer überaus empfindlichen Nase eine erhebliche Geruchsbelästigung darstellen können. 

Zwiebeln und Knoblauch – nicht nur für Flöhe schädlich

Auch von stark riechenden Knoblauchknollen und Zwiebeln versprechen sich viele Tierbesitzer eine abschreckende Wirkung gegenüber Flöhen und Zecken, wie sie bereits aus der Schädlingsbekämpfung bei Pflanzen bekannt ist. Nicht selten werden den Tieren deshalb regelmäßig Knoblauchzehen und Zwiebeln unter das Futter gemischt. Beide Lauchgewächse enthalten jedoch für Hund und Katze giftige Substanzen, die den Blutfarbstoff Hämoglobin, und damit die roten Blutkörperchen, zerstören. Eine Blutarmut kann die Folge sein. Auch Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall und Appetitverlust können auftreten. Eine Wirkung gegen Zecken und Flöhe ist dagegen wissenschaftlich nicht klar nachgewiesen. 

Ultraschall-Halsbänder und Bernsteinketten

Viele Tierbesitzer vertrauen bei der Parasitenbekämpfung mittlerweile auf die Wirkung von Ultraschall-Halsbändern, die permanent ein für den Menschen nicht hörbares Signal abgeben. Wissenschaftlich konnte die Wirkung des Ultraschallsignals gegen Flöhe und Zecken jedoch bisher nicht nachgewiesen werden. Da Hunde und Katzen -im Gegensatz zum Menschen- in der Lage sind, Ultraschall wahrzunehmen, ist zudem unklar, ob das dauerhaft abgegebene Geräusch für die Tiere eine Belastung darstellt. Ebenso wenig wie für Ultraschall-Halsbänder ist eine antiparasitische Wirkung für Bernstein belegt, die ihm aufgrund seines hohen Gehalts an ätherischen Ölen oftmals nachgesagt wird. Auch wenn Bernsteinketten dem Tier keinen Schaden zufügen, ist nicht mit einer wirksamen Parasitenbekämpfung zu rechnen. 

Zuverlässige und schnelle Wirkung wichtig für Infektionsschutz 

Zecken und Flöhe können zahlreiche Krankheitserreger wie Viren (u.a. FSME-Virus), Bakterien (u.a. Borrelien) oder Parasiten (Babesien oder Bandwürmer) übertragen. Bei manchen der von Zecken übertragenen Erreger erfolgt die Infektion erst nachdem sich die Zecken bereits längere Zeit an ihren Wirt geheftet haben. Eine schnelle und möglichst vollständige Wirkung ist daher eine essentielle Voraussetzung für den Schutz gegenüber den z.T. sehr schwerwiegende Erkrankungen hervorrufenden Erregern. 

Viele weitere Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema Parasiten sowie die Anmeldung zum ESCCAP-Newsletter finden Tierhalter und Tierärzte online auf
www.esccap.de und www.hund-katze-wuermer.de

Quelle: ESCCAP Deutschland e.V./ vetproduction GmbH 

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Foto:©Sternrenette/Wikimedia Commons

Wenn der Hund entlaufen ist...

Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.

„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.

Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter. 

Wenn der Hund verschwunden ist:

  • Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
  • Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
  • In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
  • Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
  • Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
  • Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
  • Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
  • Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
  • Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird. 

Das versteht sich von selbst:

Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de  
 

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Foto:©ClipDealer.de

Studienergebnis: Hunde sind gern hilfsbereit

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Uni Jena.

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Universität Jena.

Sicher – man kann Hunden antrainieren, einen bestimmten Gegenstand zu suchen und anzuzeigen. Juliane Bräuer und ihr Team wollten aber gern herausfinden, ob die Vierbeiner auch ohne Training wissen, wann wir Hilfe benötigen, ob sie uns diese uneigennützig gewähren und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist.

Um das herauszufinden, luden die Wissenschaftler untrainierte vierbeinige Testkandidaten zu einer Studie am Max- Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig ein. Für die Tests platzierten die Forscher einen Schlüssel in einem Raum hinter einer Tür aus Plexiglas, die sich mit einem Schalter öffnen ließ. Der Schlüssel war für die Hunde gut sichtbar. 

Es stellte sich heraus, dass die Hunde sehr motiviert waren, dem Menschen zu helfen. Sie waren jedoch auf Hinweise angewiesen, wie sie dies bewerkstelligen konnten: Saß der Mensch unbeteiligt herum und las Zeitung, interessierte sich auch der Hund nicht weiter für den Schlüssel. Zeigte der Mensch jedoch Interesse an der Tür und dem Schlüssel, fanden die Hunde einen Weg, den Schalter an der Tür zu öffnen. Dies funktionierte nur, wenn sich der Mensch dabei möglichst natürlich verhielt.

Die Hunde zeigten dieses hilfsbereite Verhalten mehrfach, auch ohne dass sie dafür eine Belohnung -sei es in Form von Futter oder auch in Form eines Lobes- erhielten. Die Wissenschaftler schließen aus den Testergebnissen, dass Hunde dem Menschen gern helfen wollen. Sie verstehen es aber nur, wenn wir sachdienliche Hinweise liefern. Aber warum zeigen sich Hunde so hilfsbereit? „Es ist wahrscheinlich, dass sich im Verlauf der Domestikation kooperatives Verhalten als Vorteil herausgestellt hat und hilfs- bereite Hunde bevorzugt wurden“, sagt Dr. Bräuer. 

Vierbeiner mit einem besonders ausgeprägten „Will to Please“, also dem Bedürfnis „ihrem“ Menschen zu gefallen, sind heut- zutage übrigens ausgesprochen beliebte Familienhunde oder werden auch gern als Rettungs-, und Assistenzhunde eingesetzt. Sie sind „ihren“ Menschen gegenüber äußerst aufmerksam und würden ihnen jeden Wunsch erfüllen – wenn sie nur wissen, wie.

Quelle: IVH 

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