int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
19.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
26.04.2026 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
IDG-Rosensiegerschau
- nur für Dackel -
01.05.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
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03.05.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
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17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
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30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
30.08.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe! 
Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in.
Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.
Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de

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Foto:©Fly-dragonfly-fotolia.com

Vor der Impfung unbedingt entwurmen. Wieso?

Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden.

Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden. Das Immunsystem kann so ungestört gegen diesen Erreger „aufrüsten“ und spezifische Abwehrzellen bilden. Kommt es dann später zu einer Infektion mit dem tatsächlichen Erreger, ist das Immunsystem so gut vorbereitet, dass es diesen abwehren und eine Erkrankung des Tieres verhindern kann.

Haben Hunde bei einer Impfung Würmer, kann das Immunsystem dies jedoch nicht optimal leisten. Der Grund dafür ist, dass die körpereigene Abwehr dann durch den Wurmbefall bereits stark beansprucht ist. So sind z.B. weiße Blutkörperchen, die eine zentrale Rolle für die Immunabwehr spielen, bei einem Spulwurmbefall oft sehr stark aktiviert und treten im Blutbild nachweislich vermehrt auf. Andererseits unterdrücken Würmer teilweise speziell jene Anteile des Immunsystems, die für die Immunreaktion gegenüber Bakterien und Viren wichtig sind.

„Der bestmögliche Erfolg einer Impfung von Hunden wird also durch bestehende Wurminfektionen gefährdet“, erklärt Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie der tierärztlichen Fakultät der FU Berlin und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP in Deutschland. Er empfiehlt daher, Hunde 2 bis 3 Wochen vor einem Impftermin zu entwurmen. Alternativ kann auch wenige Tage vor der Impfung eine Kotuntersuchung vorgenommen werden. Liegt kein akuter Wurmbefall vor, kann bedenkenlos geimpft werden. Ergibt die Untersuchung jedoch einen Wurmbefall, sollte das Tier zunächst entwurmt und die Impfung um 2 bis 3 Wochen verschoben werden.

Weitere Informationen rund um den sachgerechten Parasitenschutz bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite der unabhängigen Expertenorganisation ESCCAP unter: www.esccap.de

Quelle: Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH

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Foto:©Corporal Bibby/Wikimedia Commons

Tierkrankenversicherung

Gut durchrechnen!

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Ob eine Schnittwunde oder ein Beinbruch, eine chronische Krankheit oder eine Operation: Hunde und Katzen müssen dann und wann und manchmal unvorhergesehen zum Arzt. So ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Um Tierhalter vor immensen Kosten zu schützen, kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Hat sich beispielsweise die Katze das Bein gebrochen oder muss der Hund an der Bandscheibe operiert werden, kann das in die Hunderte gehen. Die Angebote der Versicherungen dazu sind sehr unterschiedlich und teilen sich in zwei Bereiche auf: in die umfassende und teurere Krankenversicherung, die nahezu alle Kosten abdeckt, und in die begrenzte, aber dafür günstigere OP-Versicherung, die nur die Kosten im Zusammenhang mit einer Operation übernimmt. Wer eine Versicherung für sein Heimtier abschließen möchte, sollte dies tun, solange das Tier noch fit und jung ist. „Einige Anbieter versichern Tiere ab acht Jahren nicht mehr und wenn, kann bei älteren Tieren der Beitrag höher ausfallen“, sagt Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale in Bremen.

Vor dem Abschluss einer Krankenvollversicherung sollten sich Heimtierhalter genauestens informieren und vergleichen. Nicht alle Versicherungen decken Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren oder Impfungen ab. Abhängig von Rasse, Größe und Alter kostet beispielsweise die Krankenversicherung für Hunde 20 bis 60 Euro monatlich, die Hunde-Operationsversicherung dagegen knapp die Hälfte. Die Beiträge für Katzen sind niedriger. Wie beim Menschen auch ist der Abschluss der Policen mit Gesundheitsfragen verbunden. „Vorerkrankungen oder chronische Leiden können zu Ablehnung, Ausschlüssen oder Preiszuschlägen führen“, so die Expertin. Daher lohnt es, sich rechtzeitig Gedanken über den Abschluss einer Versicherung zu machen.

„Es ist nicht für jeden Hunde- oder Katzenhalter sinnvoll, eine Krankenversicherung für sein Tier abzuschließen“, sagt Zeugner. Der Abschluss ist eine individuelle Entscheidung und jeder Tierhalter sollte vorher durchrechnen, ob es sich neben den jährlichen Routineuntersuchungen lohnt. „Die sind einmal im Jahr fällig und können für Hunde etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr und für Katzen etwa 120 Euro kosten“, weist die Expertin hin. Eine Alternative zur Krankenversicherung: Von Anfang an das Geld für eventuelle Krankheitsfälle des Tieres zu Seite legen und sparen. Tierhalter können sich über Versicherungen und ihre Leistungen bei Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder bei Verbraucherzentralen informieren.

Quelle: IVH

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Foto:©Andrea & Peter Bollrath

Urlaub mit dem Vierbeiner

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. (Technische Anforderungen: Die Transponder müssen a) dem ISO-Standard 11784 entsprechen (HDX- oder FDX-B-Übertragung) und b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
EU-Heimtierausweis. Foto:©www.dgk.de/wikipedia
Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen, bzw. zum Training, für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung). 

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt). 

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Irland - Department of Agriculture and Food - http://www.pettravel.gov.ie/

Malta - Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change -   http://www.pettravel.com/immigration/malta.cfm

Finnland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624#content_4 P

Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra) - www.gov.uk/take-pet-abroad 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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Foto©Krückl

Rassehunde-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu?

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken. Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können. Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Am 26.10.2025 fand der IRJGV-/IDG-Online-Workshop für den Bereich Ausstellungswesen statt. Zunächst möchten wir es nicht versäumen, uns bei allen Teilnehmenden/Mitwirkenden, an diesem sehr harmonischen Meeting, zu bedanken.
Ein wichtiger Themenpunkt war unter anderem, angedachte Neuerungen in unsere Ausstellungsordnung mit aufzunehmen, um frische Impulsive zu setzen und damit für die Aussteller ein breiteres Angebot bereitstellen zu können.

Nachstehend haben wir die beschlossenen Ergebnisse und somit Neuerungen/Änderungen ab 2026 für Sie zusammengefasst:

Chipkontrolle 

Diese wird ab 2026 eingeführt. Es ist ein Jahr als Übergangszeit (d.h. auch Hunde ohne Chip werden noch zugelassen, diese stellen aber die Ausnahme dar) eingeplant. Ab 2027 ist es dann verpflichtend, dass alle teilnehmenden Hunde gechipt sind.

Neue Klasseneinteilung


Welpenklasse: ab 3. Monate bis zum vollendeten 7. Lebensmonat. Diese Klasse wurde zu Gunsten der Jugendklasse verkürzt.
Jugendklasse: ab 7. Monate bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Die zeitliche Verlängerung der Jugendklasse, gibt Hundehaltern nun eine höhere Chance die erforderlichen Anwartschaften zum Erreichen des Jugend-Championats zu sammeln.
Offene Klasse: ab 18. Monate. 
Zuchtgruppen: Um die Zuchtgruppen (Mutterhündin mit mindestens drei Nachkommen) attraktiver zu machen, erhält nicht nur wie bisher die Mutterhündin einen Siegertitel inkl. einer Urkunde, sondern auch alle vorgestellten Hunde aus dieser Zuchtgruppe.

NEU eingeführte Klassen

Seniorenklasse: Es besteht jetzt die Möglichkeit seinen Vierbeiner ab 8 Jahren in der Seniorenklasse starten zu lassen. Es steht dem Aussteller frei, ob er seinen Hund weiterhin in der Offenen Klasse oder eben in der Seniorenklasse meldet. ABER: Wurde der Hund einmal in der Seniorenklasse ausgestellt, kann er zukünftig dann nicht mehr in der Offenen Klasse starten.  Bewertungen bis vorzüglich mit der Anwartschaft „Senioren-Sieger“ sind möglich. Wichtig: Atteste, z.B. für fehlende Zähne, sind weiterhin notwendig.  Eine Siegerausscheidung in der Seniorenklasse, analog zur Rasseneinteilung, getrennt nach Hündinnen und Rüden, findet statt.  Zuchtzulassungen bleiben von der Seniorenklasse unberührt.

Kastratenklasse: Diese Klasse wird ebenfalls neu eingeführt. Ein tierärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass z.B. beim Rüden beide Hoden im Skrotum vorhanden waren, ist zwingend erforderlich.  Die Siegerausscheidung in dieser Klasse findet für alle Hunde, gleich welcher Rasse, gemeinsam statt. Es werden, wie in den anderen Klassen, der 1. und 2. Titel vergeben.
Verbands-Sieger
ALLE Hunde, die auf der jeweiligen Veranstaltung den 1. Siegertitel erhalten haben, kommen am Ende der Siegerausscheidung gemeinsam in den Ring, um den IRJGV- bzw. IDG-Verbandsieger des jeweiligen Tages zu ermitteln. Auch hierfür gibt es eine separate Urkunde.  

Hunde mit tierärztlichem Attest


Klar verständliche tierärztliche Atteste, aus denen eindeutig hervorgeht, dass z.B. das Gebiss ursprünglich korrekt und vollzahnig war, werden umfassend anerkannt, sodass diese Hunde eine Anwartschaft erhalten und an der Siegerausscheidung teilnehmen können.

 

Wichtig auch für Züchter - Änderungen die auch im Zusammenhang mit den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IDG- und IRJGV-Zuchtbuches stehen: Bewertungen zur Zuchtzulassung sind erst in der Offenen Klasse möglich, also ab 18 Monaten. Hier ist eine Übergangszeit bis voraussichtlich 2027 angedacht. Weitere Infos dazu folgen. 

 

Die ausführlichen Ausstellungs-Informationen finden Sie hier:

IDG-Ausstellungs-Info-Blatt

IRJGV-Ausstellungs-Info-Blatt

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Layout©IRJGV e.V./IDG e.V.

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Foto:©leisergu/wikimedia commons

Epilepsie - Anfallerkrankungen

Epilepsie (Fallsucht) tritt gehäuft bei bestimmten Hunderassen (und deren Mischungen) auf

Aus Anlaß der Rassestandardbeschreibung des Cavalier King Charles Spaniels in Ausgabe 2/2015 unserer Zeitschriften, möchten wir in diesem Zusammenhang auf diese Anfallserkrankung eingehen, weil die beschriebene Rasse zu den “Risikorassen” gehört.

Aus Anlaß der Rassestandardbeschreibung des Cavalier King Charles Spaniels in Ausgabe 2/2015 unserer Zeitschriften, möchten wir in diesem Zusammenhang auf diese Anfallserkrankung eingehen, weil die beschriebene Rasse zu den “Risikorassen” gehört.

Epilepsie führt zu anfallsartigen Krämpfen und kurzdauernder Bewußtlosigkeit oder längeranhaltender Verwirrtheit. Sie kann milde und heftige Verlaufsformen zeigen - und sie kann verschiedene Ursachen haben.

Die Tiermedizin unterscheidet die primäre Epilepsie und eine sekundäre Epilepsie bei Hunden. Die primäre Epilepsie bei Hunden ist eine Erbkrankheit, die gehäuft bei bestimmten Rassen (z.B. Golden-Retriever, Labrador-Retriever, Collie, Deutsche Schäferhunde, Deutscher Boxer, Pudel, Beagle, Magyar-Viszla und Cavalier King Charles?Spaniel) vorkommt. Epilepsiehunde weisen leicht erregbare Nervenzellen auf, was eine Krampfbildung zur Folge hat. Aufregung und Anstrengung können also entsprechende Krampfanfälle auslösen.

Bei der sekundären Epilepsie liegt eine andere Grunderkrankung als Ursache für die epileptischen Krämpfe vor. Es ist möglich, daß Geschwüre der Bauchspeicheldrüse (Absinken des Blutzuckers/Hypoglykämische Zustände), Gehirnentzündungen oder -geschwülste, Gehirnblutungen und -verletzungen, wie auch Leber- und Nierenerkrankungen für die Krämpfe ursächlich sein können.

Im Krampfanfall liegt (fällt) der Hund zur Seite, speichelt, verbeißt sich unter Umständen unkontrolliert, zeigt Streckkrämpfe, vollführt “Ruderbewegungen” mit den Gliedmaßen, setzt Urin und Kot ab. Die Augen sind starr oder “verdreht”, der Hund ist unansprechbar. Die Intensität und Dauer eines epileptischen Anfalls kann stark variieren.

Atypische Anfälle können sich durch unkontrolliertes Zucken eines Laufs oder eines Muskels äußern, wie auch durch auffällige Verhaltensweisen. Der Hund läuft im Kreis, bellt unkontrolliert, versucht sich in die Rutenspitze zu beißen, schnappt nach imaginären Fliegen (Flycatcher-Syndrom) oder fixiert und verbellt nicht vorhandene Personen oder Gegenstände.

Hat sich der Krampfanfall gelöst, zeigen sich die Hunde orientierungslos, ängstlich und erschöpft. Werden entsprechende Auffälligkeiten durch den Hundehalter beobachtet, ist eine sofortige, tierärztliche Abklärung der Situation unentbehrlich. Hat der Tierarzt alle anderen möglichen Ursachen ausgeschlossen, geht er von einer primären Epilepsie aus.

Liegen allerdings Erkrankungen der inneren Organe, wie Nieren- oder Leberstörungen oder Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System vor, kann dadurch eine sekundäre Epilepsie bei Hunden auslöst werden. Durch den gestörten Stoffwechsel reichern sich Giftstoffe im Gehirn an und können daher zur Anfallserkrankung führen. Auch andere Vergiftungen können hierfür ursächlich sein und zeigen identische Symptome.

Zu den weiteren Ursachen gehören Tumoren, Mißbildungen (Chiari-Malformation - Hydrocephalus - Syringomyelie) und Verletzungen (nach Stürzen, Unfällen). Die ersten krampfartigen Anfälle zeigen sich meistens zwischen ein und fünf Jahren. Häufig zeigt sich ein beginnender Anfall durch die Änderung des Hundeverhaltens an. Der Hund ist nervös, unruhig, ängstlich, zieht sich zurück oder zeigt im Gegenteil ungewöhnlich große Anhänglichkeit.

Gottlob ein SPIELANFALL - keine Epilepsie! Foto:©shutterstock.com/Tatyana Vyc
Gottlob ein SPIELANFALL - keine Epilepsie! Foto:©shutterstock.com/Tatyana Vyc
Haben Sie einen krampfartigen Anfall bei Ihrem Hund beobachtet, sollte er unverzüglich in die Tierarztpraxis verbracht werden. Sollte sich der Krampf nämlich nicht lösen, ist dies für Ihren Hund lebensbedrohlich. Nur durch eine gezielte Medikamentengabe ist der Anfall zu stoppen. Danach muß nach der Ursache geforscht werden.

Zur Diagnose steht eine Magnet-Resonanz-Tomografie zur Verfügung, es müssen aber auch Blut-, Urin- und Röntgenuntersuchungen vorgenommen werden sowie EKG und Ultraschall. Eine eingehende neurologische und organische Untersuchung ist selbstverständlich. Außerdem kann der Tierarzt eine Liquoruntersuchung und ein EEG (Messung der Gehirnströme) durchführen. Es ist denkbar, daß der Tierarzt Sie hierzu in eine spezielle Tierklinik weiter vermittelt.

Erst wenn die Ursachenforschung abgeschlossen ist, kann die Therapie -entsprechend der Ursache- beginnen. Organische Erkrankungen (Infektion, Leber-, Nierenerkrankung) können gezielt behandelt werden, damit künftige Krampfanfälle ausgeschlossen werden.

Liegt eine primäre Epilepsie bei Ihrem Hund vor, also die Gehirnzellen selbst sind für die Krampfanfälle verantwortlich, dann ist eine medikamentöse Behandlung mit sogenannten Anti- epileptika erforderlich.

Die notwendige Dosierung dieser Anti-epileptika ist individuell und nimmt einige Zeit in Anspruch, bis die gewünschte Wirkung eintritt. Außerdem müssen Sie mit möglichen, unerwünschten Nebenwirkungen (wie Appetitlosigkeit, Trägheit und Müdigkeit) Ihres Hundes rechnen. Eine genaue Beobachtung Ihres Hundes ist in dieser Zeit besonders wichtig, wie auch ein vertrauensvolles und enges Zusammenwirken mit Ihrem Tierarzt. Möglicherweise sind auch Kombinationen aus Antiepileptika zur dauerhaften, erfolgreichen Medikation notwendig.

Befindet sich der Hund in einem akuten Krampfanfall, verordnet der Tierarzt ein entsprechendes Medikament (wie Diazepam), das dem Patienten in der Krampfphase verabreicht werden kann, um diesen zu mildern oder zu beenden.

Üblicherweise wird das Medikament als Zäpfchen (oder auch rektaler Tube) gegeben. Zeigt diese Akutbehandlung dennoch keine Wirkung, kann nur der Tierarzt hilfreich eingreifen. Außerdem muß der Hundehalter wissen, wie er seinem Hund während einer Krampf­episode zu begegnen hat, dann das Tier könnte unkontrolliert beißen, oder auch sich in Gegenständen verbeißen, die ihn zusätzlich verletzen könnten.

Der behandelnde Tierarzt wird zur Kontrolle empfehlen, einen Kalender über den Verlauf der Krampfanfälle zu führen, auch dadurch läßt sich ablesen, wann die Anfälle auftreten, wie lange sie anhalten und ob eine Therapie Wirkung zeigt. Wenn Sie es schaffen, den Hund während eines Anfallgeschehens zu filmen, dann kann dies ein wichtiger Hinweis für Ihren Tierarzt sein.

Abschließend werden Sie sich fragen, welche Aussichten für einen epilepsiekranken Hund bestehen. Hierbei wird in Erfahrungsberichten erwähnt, daß Hunde mit primärer Epilepsie gute Behandlungserfolge zeigen, je früher die Diagnose gestellt und mit einer erfolgreichen Behandlung begonnen werden kann. Die Begründung liegt darin, daß bei häufigem Krampfgeschehen, sich die Intensität steigert (die Menge der betroffenen Nervenzellen steigert sich von Anfall zu Anfall). Die medikamentöse Behandlung muß auf jeden?Fall lebenslang weitergeführt werden - und die Erfolgsrate kann unterschiedlich ausfallen. Entweder der Hund bleibt wegen der medikamentösen Behandlung anfallsfrei, oder sie verlaufen wesentlich schwächer und werden seltener. Wir möchten allerdings nicht unerwähnt lassen, daß rund bei einem Drittel der betroffenen Hunde die Behandlungserfolge gering oder gar nicht eintreten.

Wie schon erwähnt, liegt bei der sekundären Epilepsie eine andere Ursache für einen Krampfanfall vor. Nur wenn diese Grunderkrankung erfolgreich behandelt werden kann, liegen gute Erfolgsaussichten zur Behandlung der Epilepsie vor.

Das Ziel der Tiermediziner besteht im Interesse des Hundes, daß die Lebensqualität wesentlich verbessert werden kann, Häufigkeit und Anfallsverläufe so weit als möglich verringert werden.

Hunde mit Anfallerkrankungen sind auf jeden Fall aus der Zucht auszuschließen. Es wäre unverantwortlich, Hunde sowohl mit sekundärer, als auch mit primärer Epilepsie zu verpaaren. Deshalb gilt im Zuchtbuch des IRJGV und IDG seit jeher der Zuchtausschluß für entsprechend erkrankte Hunde.

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