int. Dackel-club gergweis e.V. int. rasse-jagd-gebrauchshunde-verband e.V.
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Agility-Cup-Turnier
Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr
Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr
Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr
Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr
Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)

Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund

Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.

©Layout-IRJGV-e.V./Foto©shutterstock.com/Dora Zett

IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau

mit Vergabe des Auslands-CACIB

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten

NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen. 

Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden. 

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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Zum Erhalt des Hundesplatzes in Hagen

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten. Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe!

Die Landesgruppe Westfalen möchte den Platz in Hagen wieder mit Leben erfüllen und Hundeausbildung und Aktivitäten rund um den Hund, darauf anbieten.

Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe! 

Haben Sie vielleicht Lust uns beim Wiederaufbau zu unterstützen, ganz egal ob „nur“ als Helfer bei der Platzerneuerung, als „Küchenfee“ oder auch als Ausbilder/Trainer oder als BGVP-/Agility-Richter/in. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.

Bitte helfen Sie uns, diesen Platz wieder in Stand zu setzen, um diesen wirklich tollen Hundeübungsplatz erhalten zu können. 

Melden Sie sich einfach bei Martina Lutz, Tel.: 0171/6749418 oder Mail: m1.lutz@t-online.de

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Foto:©ClipDealer.de

Studienergebnis: Hunde sind gern hilfsbereit

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Uni Jena.

Welcher Hundehalter kennt die Situation nicht: Man muss dringend los und der Autoschlüssel ist mal wieder nicht aufzufinden. Beim Kommando „Such“ läuft der Hund zwar aufgeregt mit, zeigt uns aber leider nicht, wo der Schlüssel ist. Stattdessen holt er sein Spielzeug. Na toll! Denkt der Hund etwa nur an sich und will uns gar nicht helfen? „Im Gegenteil! Hunde sind sehr motiviert uns Menschen zu helfen. Sie verlangen dafür noch nicht einmal eine Belohnung. Wir müssen ihnen nur sehr deutlich verständlich machen, was wir von ihnen wollen“, sagt die Biologin und Wissenschaftlerin Dr. Juliane Bräuer von der Universität Jena.

Sicher – man kann Hunden antrainieren, einen bestimmten Gegenstand zu suchen und anzuzeigen. Juliane Bräuer und ihr Team wollten aber gern herausfinden, ob die Vierbeiner auch ohne Training wissen, wann wir Hilfe benötigen, ob sie uns diese uneigennützig gewähren und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist.

Um das herauszufinden, luden die Wissenschaftler untrainierte vierbeinige Testkandidaten zu einer Studie am Max- Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig ein. Für die Tests platzierten die Forscher einen Schlüssel in einem Raum hinter einer Tür aus Plexiglas, die sich mit einem Schalter öffnen ließ. Der Schlüssel war für die Hunde gut sichtbar. 

Es stellte sich heraus, dass die Hunde sehr motiviert waren, dem Menschen zu helfen. Sie waren jedoch auf Hinweise angewiesen, wie sie dies bewerkstelligen konnten: Saß der Mensch unbeteiligt herum und las Zeitung, interessierte sich auch der Hund nicht weiter für den Schlüssel. Zeigte der Mensch jedoch Interesse an der Tür und dem Schlüssel, fanden die Hunde einen Weg, den Schalter an der Tür zu öffnen. Dies funktionierte nur, wenn sich der Mensch dabei möglichst natürlich verhielt.

Die Hunde zeigten dieses hilfsbereite Verhalten mehrfach, auch ohne dass sie dafür eine Belohnung -sei es in Form von Futter oder auch in Form eines Lobes- erhielten. Die Wissenschaftler schließen aus den Testergebnissen, dass Hunde dem Menschen gern helfen wollen. Sie verstehen es aber nur, wenn wir sachdienliche Hinweise liefern. Aber warum zeigen sich Hunde so hilfsbereit? „Es ist wahrscheinlich, dass sich im Verlauf der Domestikation kooperatives Verhalten als Vorteil herausgestellt hat und hilfs- bereite Hunde bevorzugt wurden“, sagt Dr. Bräuer. 

Vierbeiner mit einem besonders ausgeprägten „Will to Please“, also dem Bedürfnis „ihrem“ Menschen zu gefallen, sind heut- zutage übrigens ausgesprochen beliebte Familienhunde oder werden auch gern als Rettungs-, und Assistenzhunde eingesetzt. Sie sind „ihren“ Menschen gegenüber äußerst aufmerksam und würden ihnen jeden Wunsch erfüllen – wenn sie nur wissen, wie.

Quelle: IVH 

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Foto:©clipdealer.de

Der Schönheitswettbewerb

Worauf kommt es an, was sagen Bewertungen aus?

Die Form- oder Grundbewertung auf IDG- und IRJGV-Ausstellungen oder Beratungsschauen, ist OBJEKTIV und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar!

Ist schwarz schöner als weiß, langes Haar schöner als kurzes, kräftig und athletisch schöner als grazil und zierlich? Sie werden zurecht sagen: Das ist Geschmackssache!

Die Bewertung auf einer Rassehundeschau besteht zunächst aus der Beurteilung der „äußeren Form“ – nämlich der GRUNDBEWERTUNG, in der Welpen-, Jugend- oder Offenen-Klasse.
Das heißt: Der Richter beurteilt den Rassehund nach Bewertungsgrundsätzen, im Rahmen des jeweiligen Rassestandards, die er dem Hundehalter sachlich klar und fachlich deutlich definieren kann.
Stellt der Richter keinerlei Mängel fest, erhält der Rassehund den Formwert „vorzüglich“. Werden hingegen geringe Makel festgestellt, sind Bewertungen von „sehr gut“ bis „gut“ möglich - wobei Hündinnen ab „gut“ und Rüden ab „sehr gut“ zur Zucht zugelassen werden.
Schwere Mängel drücken sich in Formwerten von „befriedigend“ bis „mangelhaft“ aus – und, falls ein Rassefehler (zuchtausschließend) festgestellt werden sollte, ist eine Bewertung ausgeschlossen.
Diese Form- oder Grundbewertung ist objektiv und stellt die wichtigste und wertvollste Aussage für den Hundebesitzer und Züchter dar. 

Nun werden auf Rassehundeschauen bei der sogenannten „Siegerausscheidung“ aus den mit „vorzüglich“ bewerteten Hunden, abermals die „schönsten“ Hunde gekürt.Dabei werden Hunde, die in besonderem Maße ihrem Standard entsprechen, Anwartschaften (CACIB, od. AW-Jugendsg.) zuerkannt.

Die Richter wählen dabei nach ihrer eigenen, subjektiven Ansicht von Schönheit und legen vor allem als Kriterium die „Tagesform“ eines Hundes zu Grunde, wie dieser sich am Tag der Veranstaltung präsentiert. Deshalb ist auch der „CACIB-Träger“ oder „Schönheitssieger“ einer Schau, dies nicht automatisch wieder bei der nächsten. Im „Gegenzug“ sagt das mögliche Erreichen von Anwartschaften (CACIB und AW-Jugendsieger) und die Erfüllung eines Schönheits-Championates aus (gerade bei einer beabsichtigten Zuchtverwendung), dass sich der potentielle Zuchtpartner im angegebenen Zeitrahmen, immer wieder in hervorragender Form zeigte.

Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass auf allen Veranstaltungen des IDG & IRJGV nur Hunde vorgestellt werden können, die einen gültigen Impfschutz haben, d.h.: Gültige, belastungsfähige Impfung gegen SHP+T (mögliche Gültigkeitsdauer bis drei Jahre) sowie L+Parainfluenza (jährlich).

Zudem benötigt jeder vorgestellte Hund ein Tierärztliches Attest, gem. TierSchHV § 10 Abs.2/a-d, zur Feststellung/Definition sog.Qualzuchtmerkmale, worin KEINE Hinweise auf das Vorliegen wesentlicher Erkrankungen, in diesem Zusammenhang diagnotiziert wurden.

Dieses Attest darf am Veranstaltungstag nicht älter als zwei Jahre sein.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Tierärztliche Bescheinigung 

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Foto:©shutterstock.com/Edoma

Hundekaufvertrag

Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Viele Hundekaufverträge erweisen sich im Streitfall als lückenhaft oder sogar unwirksam. Hierdurch können dem Züchter in einem Rechtsstreit mit einem Hundekäufer erhebliche Nachteile entstehen.

Deshalb sollten Sie sich entweder bei einem auf das Tierkaufrecht spezialisierten Anwalt einen individuellen Hundekaufvertrag erstellen lassen oder zumindest die nachfolgenden Tipps beim Verfassen eines eigenen Kaufvertrags beherzigen:

  • Bezeichnen Sie die Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) jeweils konkret mit Vor- und Nachnamen, vollständiger Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie der Nummer des Personalausweises bzw. Passes. 
     
  • Der zu verkaufende Hund sollte mit allen wichtigen Angaben, die in seiner Ahnentafel vermerkt sind, beschrieben werden. Dazu gehören der vollständige Zwingername, der Wurftag, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe (gegebenenfalls Abzeichen), die Zuchtbuchnummer, die Mikrochip-ID sowie gegebenenfalls HD-Befund, Zuchtzulassung oder Titel. 
     
  • Den Kaufpreis sollten Sie sowohl in Ziffern als auch in Worten in den Vertrag aufnehmen, ebenso die Fälligkeit und Zahlweise (zum Beispiel Barzahlung, Überweisung). Außerdem sollten Sie einen Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vereinbaren. 
     
  • Als Verkäufer sollten Sie erklären, dass der Hund in Ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. 
     
  • Sofern Ihnen Mängel des Hundes bekannt sind, sollten Sie diese vollständig im Kaufvertrag aufführen und hinzufügen, dass Sie den Käufer auf diese Mängel hingewiesen haben. Gleichzeitig sollte der Käufer erklären, dass er hiervon vor dem Vertragsabschluss Kenntnis erlangt hat. Nur so können Sie verhindern, dass Sie später von dem Käufer für die besagten Mängel in die Haftung genommen werden. 
     
  • Lassen Sie den Käufer vertraglich bestätigen, dass er den Hund vor Vertragsabschluss auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft hat. Falls Mängel erkennbar waren, sollten diese in den Vertrag mit aufgenommen werden. 
     
  • Unabhängig davon, ob Sie als Unternehmer gelten oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall Schadensersatzansprüche i. S. d. § 437 Nr. 3 BGB ausschließen. 
     
  • Wichtig ist, dass Sie im Kaufvertrag den genauen Übergabetermin des Tieres festhalten. Schließlich müssen Sie nur für einen Mangel des Hundes haften, der vor dem Verkaufsdatum auftrat. 
     
  • Vergessen Sie nicht die Angabe des Orts und des Datums des Vertragsabschlusses sowie die Unterschriften der Vertragsparteien. Nehmen Sie in den Vertrag auf jeden Fall eine Klausel auf, wonach der Käufer die Möglichkeit hatte, auf den Inhalt des Vertrags Einfluss zu nehmen und lassen Sie sich dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Anderenfalls könnte ein Gericht den Vertrag später als sog. Formularvertrag werten, der einer strengen Inhaltskontrolle unterliegt. 
     
  • In der Regel ist es ratsam, den zu verkaufenden Hund möglichst noch kurz vor der Übergabe an den Käufer tierärztlich untersuchen zu lassen und das tierärztliche Attest zum Vertragsinhalt zu machen. Das Untersuchungsergebnis kann dann später als Indiz dafür Seite 1 von 2 gelten, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

* Sofern Sie nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten, können Sie die Mängelhaftung im Wege eines individuellen Kaufvertrags vollkommen ausschließen. Als Unternehmer gilt ein Züchter, der am Markt planmäßig und dauerhaft Tiere gegen Entgelt anbietet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (siehe auch PetProfi™ Artikel „Hobbyzüchter oder schon gewerbsmäßiger Züchter?” in Heft 4/2013). In diesem Fall gelten für den Tierkauf die strengen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

Zusätzlich können noch weitere Inhalte vertraglich geregelt werden, wie etwa ein Verbot der Abgabe des Hundes an Dritte oder gar an eine Tierversuchsanstalt. Solche Regelungen sollten stets mit einer angemessenen Vertragsstrafe gesichert werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch zuvor besser anwaltlich beraten lassen. Sollte es später zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt kommen, müssen Sie gegebenenfalls beweisen, was alles mit dem Käufer abgemacht wurde. Daher sollten Sie -sofern möglich- stets einen unabhängigen Zeugen zu den Vertragsverhandlungen hinzuziehen.

Bei den zuvor genannten Inhalten handelt es sich lediglich um die absoluten Mindestanforderungen, die an einen Hundekaufvertrag zu stellen sind. Bedenken Sie, dass manch selbst gewählte Vertragsklausel sich später als unwirksam herausstellen kann. Damit in diesem Fall nicht der komplette Kaufvertrag hinfällig wird, sollte abschließend noch die sogenannte „Salvatorische Klausel“ eingefügt werden, wonach der Kaufvertrag im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Übrigen seine Wirksamkeit behalten soll.

Rechtsanwältin Verena S. Rottmann

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des PetProfi™ Service - www.petprofi.de

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Foto:©Sternrenette/Wikimedia Commons

Wenn der Hund entlaufen ist...

Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …

Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.

„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.

Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter. 

Wenn der Hund verschwunden ist:

  • Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
  • Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
  • In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
  • Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
  • Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
  • Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
  • Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
  • Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
  • Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird. 

Das versteht sich von selbst:

Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.

Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de  
 

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Foto:©Fly-dragonfly-fotolia.com

Vor der Impfung unbedingt entwurmen. Wieso?

Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden.

Bei einer Impfung wird der Organismus von Hunden gezielt mit bestimmten Krankheitserregern, z.B. dem Tollwutvirus, in Berührung gebracht. Die Erreger sind dabei so abgeschwächt, dass sie keine Krankheit auslösen können, vom Immunsystem aber noch als gefährlich erkannt werden. Das Immunsystem kann so ungestört gegen diesen Erreger „aufrüsten“ und spezifische Abwehrzellen bilden. Kommt es dann später zu einer Infektion mit dem tatsächlichen Erreger, ist das Immunsystem so gut vorbereitet, dass es diesen abwehren und eine Erkrankung des Tieres verhindern kann.

Haben Hunde bei einer Impfung Würmer, kann das Immunsystem dies jedoch nicht optimal leisten. Der Grund dafür ist, dass die körpereigene Abwehr dann durch den Wurmbefall bereits stark beansprucht ist. So sind z.B. weiße Blutkörperchen, die eine zentrale Rolle für die Immunabwehr spielen, bei einem Spulwurmbefall oft sehr stark aktiviert und treten im Blutbild nachweislich vermehrt auf. Andererseits unterdrücken Würmer teilweise speziell jene Anteile des Immunsystems, die für die Immunreaktion gegenüber Bakterien und Viren wichtig sind.

„Der bestmögliche Erfolg einer Impfung von Hunden wird also durch bestehende Wurminfektionen gefährdet“, erklärt Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie der tierärztlichen Fakultät der FU Berlin und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP in Deutschland. Er empfiehlt daher, Hunde 2 bis 3 Wochen vor einem Impftermin zu entwurmen. Alternativ kann auch wenige Tage vor der Impfung eine Kotuntersuchung vorgenommen werden. Liegt kein akuter Wurmbefall vor, kann bedenkenlos geimpft werden. Ergibt die Untersuchung jedoch einen Wurmbefall, sollte das Tier zunächst entwurmt und die Impfung um 2 bis 3 Wochen verschoben werden.

Weitere Informationen rund um den sachgerechten Parasitenschutz bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite der unabhängigen Expertenorganisation ESCCAP unter: www.esccap.de

Quelle: Pressebüro Vennebusch & Musch GmbH

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