Region Nord
09.05.2026 15:00 Uhr - 10.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
16.05.2026 16:00 Uhr - 17.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Mitte
17.05.2026 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
30.05.2026 16:00 Uhr - 31.05.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
07.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
20.06.2026 15:00 Uhr - 21.06.2026 16:00 Uhr Lustiges Hunderennen
50-Meter-Hunderennen + Fotoshooting + pfiffiges Hunderennen
21.06.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
28.06.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier & NRW-Meisterschaft
Region West
11.07.2026 08:00 Uhr - 12.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
25.07.2026 16:00 Uhr - 26.07.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier (Doppelturnier)
Region Mitte
08.08.2026 14:00 Uhr - 09.08.2026 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
22.08.2026 17:00 Uhr - 23.08.2026 16:00 Uhr Sommerfest
mit lustigem Hunderennen + Hundeolympiade + Fotoshooting
23.08.2026 11:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Nordsee-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
29.08.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
29.08.2026 16:00 Uhr - 30.08.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region West
05.09.2026 15:00 Uhr - 06.09.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
06.09.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Grenzland-Siegerschau Niederlande - mit Vergabe des „Auslands-CACIB“
- für alle Rassehunde -
13.09.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Agility-Richter- & LG-Beauftragten Arbeitskreis-Tagung
03.10.2026 11:30 Uhr - 15:00 Uhr Deutsche Agility Meisterschaft
04.10.2026 08:00 Uhr - 16:00 Uhr IRJGV-Euregio-Siegerschau - mit Vergabe des „Auslands-CACIB"
- für alle Rassehunde -
18.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr IRJGV-Südwestdeutschland-Siegerschau
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
25.10.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Region West
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr Agility-Cup-Turnier
Region Nord
13.06.2026 15:00 Uhr - 14.06.2026 16:00 Uhr IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau mit Vergabe des Auslands-CACIB
- für alle Rassehunde & "Tag des Hundes" für alle Mischlingshunde -
14.06.2026 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Int. Dackelclub Gergweis e.V. (IDG e.V.)
Int. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde Verband e.V. (IRJGV e.V.)
Hundetraining und Pflege: Alles für Ihren Hund
Im IDG e.V. & IRJGV e.V. dreht sich alles um Hundetraining, Pflege und Vereinsaktivitäten. Erfahren Sie, wie Sie mit den richtigen Tipps das Leben mit Ihrem Hund harmonisch und artgerecht gestalten können.
IRJGV-Baden-Württemberg-Siegerschau
mit Vergabe des Auslands-CACIB
NEU: ab sofort zusätzliche Klassen für die Bereiche Senioren & Kastraten
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”: Rassehundeschauen-Sonderschauen - Was ist ab 2026 neu? - oder können Sie bei der Ausstellungsleitung erfragen.
Nähere Veranstaltungsinformationen zur Rosensiegerschau selbst, sind in der Terminübersicht zu finden.
Erkältung bei Hund und Katze:
Symptome erkennen und behandeln
Nicht nur Menschen fangen sich bei schlechtem Wetter eine Erkältung ein, auch Hunde und Katzen können von Husten, Schnupfen und Niesen geplagt werden. Doch woran können Halter erkennen, ob ihr Tier krank ist, und was können sie tun, damit ihre Vierbeiner wieder auf die Pfoten kommen?
Typische Erkältungssymptome bei Hund und Katze
„Die Erkältungssymptome sind im Prinzip wie beim Menschen“, sagt Dr. Heidi Bernauer-Münz, praktizierende Tierärztin, Tierverhaltenstherapeutin und Vorsitzende des Arbeitskreises für Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. in Wetzlar. „Die Kombination aus Husten, Niesen, Schlappheit und Antriebslosigkeit ist ein unverkennbares Anzeichen für eine Erkältung beim Tier.“
Hat das Tier zudem Schnupfen, erkennen Halter das an einer Flüssigkeit, die aus der Nase tropft. Sie kann auch gelblich sein, wenn Bakterien beteiligt sind. „Bei einer feuchten Hundenase mit einem klaren Sekret muss man sich jedoch zunächst keine Sorgen machen“, gibt die Tierärztin Entwarnung. Bei Katzen kann ein Schnupfen grundsätzlich dramatischer sein. Der Verlust des Geruchssinns kann zur Futterverweigerung führen, denn mit der Nase testen Katzen die Qualität ihres Futters. Riechen sie nichts, fressen sie nichts. Spätestens dann heißt es bei der Katze: ab zum Tierarzt.
Für Ruhe und Entspannung sorgen
„Wie beim Menschen auch, hilft den Tieren bei einer Erkältung viel trinken, Ruhe und Wärme“, sagt die Expertin. Zwar braucht der Hund trotz Erkältung seinen Auslauf. „Doch er sollte nicht überfordert werden“, so Dr. Bernauer-Münz. Mehrmals am Tag maximal 15 Minuten Gassi gehen reichen dann. Ob Hund oder Freigänger-Katze: Nach einem Spaziergang in Regen oder Schnee rubbeln Halter ihrem Tier sanft das Fell trocken, wischen die Pfoten ab und bieten ihnen ein ruhiges sowie warmes Plätzchen zur Erholung an. Mit feuchten Tüchern oder Schalen mit Wasser auf der Heizung sorgen sie zudem für genügend Luftfeuchtigkeit.
Sollten sich die Symptome verschlechtern oder sollte das Tier nicht mehr fressen wollen, schlapp und antriebslos im Körbchen liegen oder Husten und Fieber haben, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam. Das Fieber können Halter mit einem ganz gewöhnlichen Thermometer im After des Tieres messen. Die normale Körpertemperatur liegt bei Hunden zwischen 37,5 und 39 und bei Katzen zwischen 36,7 und 38,9 Grad Celsius. Liegen die Werte deutlich darüber, haben die Tiere eindeutig Fieber. Auch wenn es lieb gemeint ist, auf gar keinen Fall sollten Halter ihre tierischen Familienmitglieder eigenmächtig mit Medikamenten für Menschen versorgen. Das kann dramatisch ausgehen. Nur der Tierarzt weiß, welche Mittel dem Tier helfen.
Haben Halter mehrere Tiere im Haus, sollten sie darauf achten, dass sich die anderen Tiere nicht in der Nähe des kranken Fellkumpels aufhalten, damit sie sich nicht anstecken. Zweibeiner brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass sie sich bei ihrem kranken Tier anstecken könnten. Laut diverser Experten ist zwar theoretisch eine Ansteckung möglich, aber praktisch nur sehr selten der Fall.
Quelle: IVH
Zwingerhusten - ein Thema für jeden Hund und Halter
Entwurmungen und Impfungen schützen Hunde vor gefährlichen Infektionen. Hygiene im Zusammenleben mit dem Hund ist unverzichtbar und selbstverständlich, damit auch die Menschenfamilie vor übertragbaren Erkrankungen geschützt ist. Hierbei handelt es sich um die Grundprinzipien in jeder Haustierhaltung, insbesondere der Hundehaltung, denn sie ist in der Regel sehr eng. Und wer will schon die Gesundheit der eigenen Kinder gefährden, oder das Leben des geliebten Vierbeiners?
Doch es gibt vielfach konträre Argumente zur Notwendigkeit von Impfungen und deren Intervallen. Über die Impf-NOTWENDIGKEIT kann es unserer Ansicht nach keine Diskussion geben. Wer einmal einen Hund (Welpe oder erwachsen) an Parvovirose oder Staupe verloren hat, wird keinem weiteren Hausgenossen ein ähnliches Schicksal zumuten wollen.
Zwingerhusten (wie nachstehend ausführlich beschrieben) ist zwar gut behandelbar, jedoch nicht zu unterschätzen -aber auch VERMEIDBAR- durch eine entsprechende Impfung.
Die Vorgaben des IDG und IRJGV gehen seit Jahrzehnten viel weiter als die veterinäramtlichen Vorschriften, wenn es um die vorkehrenden Impfungen zur Teilnahme an den Verbandsveranstaltungen geht.
Die Tollwut-Impfung (Krankheit auf den Menschen übertragbar) ist behördlich vorgegeben. Die Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose schreibt der Verband zur Teilnahme an Ausstellungen, Begleithunde-Ausbildung und Agility-Sport-Veranstaltungen vor. Die Impfung gg.Parainfluenza (Zwingerhusten) wird dringend empfohlen. Nur Hunde, die einen LÜCKENLOSEN Impfschutz aufweisen, und zwar gegen alle genannten Infektionskrankheiten, können Sie beruhigt an allen Veranstaltungen teilnehmen, oder einfach nur mit Ihrem Nachbarshund spielen lassen!
Die häufigsten Erkrankungen gegen die auf jeden Fall geimpft werden sollte, sind in den Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission aufgeführt.
Der Zwingerhusten
Die nach einer Impfung mit Intrac® ausgelöste lokale Antikörperproduktion ist die einzige Möglichkeit, um effektiv gegen Bordetella bronchisptica-Infektionen zu schützen. Durch ihre Natur bedingt, würden Antikörper, die sich nach einer systemischen Impfung bilden, nicht die nötige lokale Immunität liefern. Hunde, die mit Intrac® geimpft werden, sind dort vollständig geschützt, wo es am effektivsten ist – an den Atemwegen. Diese lokale Immunität bedeutet -auch in kritischen Situationen- Schutz gegen den Husten.
Was bedeutet Zwingerhusten?
Als Zwingerhusten bezeichnet man eine akute, ansteckende Erkrankung der oberen und unteren Luftwege bei Hunden. Die Bezeichnung Zwingerhusten ist allerdings irreführend, da bei weitem nicht nur Zwingerhunde betroffen sind. Vielmehr handelt es sich um eine Krankheit, die eine Gefahr für jeden Hund darstellt, der in Kontakt mit fremden Hunden kommt. Dies kann bei Spaziergängen, bei Hundeprüfungen, auf Ausstellungen, in Hundeschulen oder Hundepensionen der Fall sein. Heute bezeichnet man daher die Krankheit richtigerweise als „infektiöse Tracheobronchitis” (Trachea = Luftröhre).
Wie äußert sich die „infektiöseTracheabronchitis?
Zu Beginn, bzw. wenn eine unkomplizierte Infektion vorliegt, zeigen die Hunde trockenen, sehr lauten Husten, serösen (dünnflüssigen) Nasenausfluß und eine Tonsillitis (Mandelentzündung). Die zu Beginn rauhen, krampfartigen Hustenanfälle- wie wir sie vom Keuchhusten her kennen -werden später feucht und können extrem lange anhalten. Das Allgemeinbefinden, wie Futteraufnahme, Verhalten, Lebhaftigkeit etc., ist meistens ungestört.

Nicht immer verläuft aber die Krankheit mit diesen relativ milden Symptomen. Häufig verschlimmert sich das Krankheitsbild. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Hunde Streßsituationen ausgesetzt werden, wie beispielsweise Hundeprüfungen oder Jagdeinsätzen. Durch Streß kommt es zu einer Unterdrückung des Immunsystems, so daß der Körper nicht in der Lage ist, die Erreger abzuwehren. Aus der Anamnese (Vorbericht) erkrankter Hunde ergibt sich fast immer, daß die Hunde vor der Erkrankung ungewohnten Streßsituationen ausgesetzt waren. Bei kompliziertem Krankheitsverlauf ist das Allgemeinbefinden gestört und die Hunde zeigen zusätzlich zu den oben genannten Symptomen Fieber, eitrigen Nasen- und Augenausfluß und Anzeichen einer Lungenentzündung.
Wie entsteht die infektiöse Tracheobronchitis?
Für die Entstehung der infektiösen Tracheobronchitis sind verschiedene Faktoren -eine Vielzahl von Viren und Bakterien, sowie ungünstige Umweltbedingungen- verantwortlich, so daß man die Krankheit auch zu den sogenannten Faktorenerkrankungen rechnet.
Die Viren (hauptsächlich Parainfluenza-2 und canines Adenovirus 2) bezeichnet man als Primärerreger, bzw. Wegbereiter. Sie siedeln sich auf der Schleimhaut der Atemwege an, wodurch die lokale Abwehr geschädigt wird. Durch diese Vorschädigung der Schleimhaut können sich vermehrt Bakterien ansiedeln. Das wichtigste Bakterium -welches auch die eigentlichen Krankheitssymptome auslöst- ist das Bakterium Bordetella bronchiseptica. Der Name stammt von seinem Entdecker, dem belgischen Bakteriologen Jules Bordet, der ebenfalls den Erreger des Keuchhustens (Bordetella pertussis) beim Menschen entdeckte. Die Bordetellen heften sich an die Zilien (Flimmerhärchen) der Schleimhaut an und produzieren dort Toxine (Giftstoffe), die eine Zilienlähmung auslösen.

Bordetellen heften sich an die Zilien entlang der Atemwege, wo sie eine Zilienlähmung durch ein Exotoxin hervorrufen und so die Schleimclearance verhindern. Dadurch verändert sich der infizierte Schleim von siner normalen dünnen Konsistenz in eine dicke, schleimig-eitrige, zähe Flüssigkeit. Die langen Hustenanfälle enstehen dadurch, daß der Hund versucht, die klebstoffähnliche Substanz aus den Luftwegen zu entfernen.
Wie können Sie Ihren Hund gegen die infektiöse Tracheobronchitis schützen?
Die wichtigsten Virenvertreter -das Parainfluenzavirus Typ 2 und canine Adenovirus 2- sind bereits in einigen Kombinationsimpfstoffen enthalten. Sie können daher Ihren Hund automatisch bei den Wiederholungsimpfung gegen die wichtigsten Viruserreger der infektiösen Tracheobronchitis aktiv schützen. Fragen Sie bei der nächsten Impfung Ihren Tierarzt, ob diese Viren in dem Kombinationsimpfstoff enthalten sind.
Häufig ist jedoch dieser Schutz bei Hunden mit viel Kontakt zu fremden Hunden, bzw. bei Hunden, denen in nächster Zeit eine Streßsituation bevorsteht, nur begrenzt wirksam. In solchen Fällen sollten Sie Ihren Hund zusätzlich gegen das wichtigste Bakterium des Zwingerhustenkomplexes -Bordetella bronchiseptica- schützen.
Gegen Bordetella bronchiseptica steht ein moderner Impfstoff mit Namen Intrac® zur Verfügung. Da die Eintrittspforte für Bordetella bronchiseptica die Nasenschleimhaut ist, an der eine lokale Infektion verursacht wird, wird auch der Impfstoff direkt in die Nase geträufelt. So baut sich in kürzester Zeit dort eine Immunität auf, wo das Bakterium angreift. Durch den schnellen Immunitätsaufbau kann die Impfung auch sehr gut als Notimpfung angewendet werden, wenn unerwartete Streßsituationen für den Hund anstehen.
Von: Dr. med. vet. Martin Pauli
Die „Rasse-Bewertung“
Welche Rolle spielt sie in der Rassehundezucht?
Sie besitzen einen Rassehund, der sich prächtig entwickelt. Sie haben Spaß und Freude an Ihrem Vierbeiner. Richtig so. Haben Sie auch schon einmal eine Rassehunde-Ausstellung besucht, um Ihren Hund nach seinem Rassestandard überprüfen zu lassen?
Rassehunde-Ausstellungen sind „Schönheitsschauen“, die für den Hundefreund (und den Rassehunde-Züchter) interessant und wichtig sein können, wenn Beratung und fachliche Beurteilung damit verbunden sind.
Der Rassestandard, die Festlegung der Rassemerkmale eines Hundes, wird von Verbänden bestimmt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Rassehundezucht keinen „gesetzlichen“ oder „staatlichen“ Vorschriften, bzw. Anerkennungen unterliegt. Darum ist die Festlegung der jeweiligen Standards in den Verbänden erheblich unterschiedlich, ja teils widersprüchlich.
Wenn wir das Ziel einer vernünftigen Rassehundezucht nicht aus den Augen verlieren wollen und wissen, daß grundsätzlich nur die Zucht mit gesunden und wesensfesten Hunden als Richtungspunkt gelten kann, um wiederum entsprechende Nachzucht zu erhalten, muss daraus folgen, dass dem Standard gemäß als wertvoll und schön auf keinen Fall ungesunde oder „züchterische Raritäten/Abnormitäten“ (in Formen und Farben) idealisiert werden dürfen.
Ein Richter, der sich ernsthaft um den Rassehund bemüht, kann fachlich Haltung, Bewegung und Gesamterscheinung beurteilen. Größe und Gewicht wären mit Maßstab und Waage zu messen, ob sie dem „verbandseigenen“ Rassestandard entsprechen.
Aber: Nicht die Größe oder die Zierlichkeit, die Schwere oder Winzigkeit der körperlichen Maße sind entscheidend für eine objektive, rassische Beurteilung, sondern die „Ausgewogenheit“ des äußerlichen Erscheinungsbildes. Anatomie, Genetik und Rassestandard sind eng miteinander verbunden. Werden Rassebestimmungen festgelegt, ohne anatomisch-physiologische und genetische Zusammenhänge zu berücksichtigen, führt dies unausweichlich zu schweren Schäden in einer Rasse.

Rassehundezucht kann zur Tierquälerei werden und zum wirklich üblen Geschäft mit dem Hundeleben. Umso mehr sind Zucht- und Ausstellungsrichter gefordert, die in ihrer Beurteilung und Bewertung des Rassehundes zu entscheiden haben.
Um einen Rassestandard zu verbessern, die Zucht gesunder, widerstandsfähiger, in Form und Wesen gefestigter Hunde in den Vordergrund zu stellen, dürfen Standards nicht von Vereinsinteressen bestimmt werden.
Doch was ist „schön“ beim Hund, wie werden die „schönsten der Schönen“ gekürt, bzw. unterschieden - wenn es für den Besitzer doch keinen anderen Hund gibt, der dem Vergleich mit dem eigenen Vierbeiner standhält?
Lesen Sie dazu auch unsere Infos zum Schönheitswettbewerb und der Bewertungskriterien.
Halter haften für ihre Tiere
Versichern lohnt sich
Der Hamster ruiniert der Großtante mit seinen Krallen den teuren Pulli, die Samtpfote jagt leidenschaftlich einer Maus hinterher und zerstört dabei die frisch gepflanzten Blumen im Nachbargarten und der Hund flitzt im Park dem Ball hinterher, ein Spaziergänger stolpert unglücklich über das Tier und bricht sich das Bein. Wer muss für die Schäden haften? Ganz eindeutig: DER TIERHALTER!
Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch § 833. „Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, sowohl für Schäden bei anderen als auch für Verletzungen anderer Schadenersatz zu leisten, die ihr Tier verursacht hat“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Private Haftpflicht deckt Schäden durch Kleintiere
„Schäden, die von kleineren Heimtieren verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab“, sagt die Versicherungsexpertin. Kleintiere sind in diesem Fall alle Tiere bis zur Größe einer Katze, also beispielsweise Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen. Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Leguane zählen in der Regel nicht zu den versicherten Kleintieren. „Durch diese Tiere verursachte Schäden können eventuell im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein“, sagt die Expertin. Allerdings sollte dies im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden. „Falls nicht, gibt es Sonderversicherungen, aber nicht für alle Arten“, sagt Becker-Eiselen.
Ein Muss für jeden Hundehalter: Tierhaftpflicht für Hunde
Die private Haftpflicht deckt von großen Tieren verursachte Schäden nicht ab. Dazu gehört auch der Hund – egal wie klein er ist, da von Hunden verursachte Schäden weitreichendere Folgen haben können. Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Halter obligatorisch sein, denn sollte es zu einem Schaden kommen, kann es für den Besitzer teuer werden.
Ein Beispiel: Rennt der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, so dass der Geschädigte ins Krankenhaus kommt, muss der Hundehalter gegebenenfalls den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld zahlen. Sind die Folgen des Unfalls so vehement, dass der Geschädigte nie wieder arbeiten kann, müsste der Hundehalter gegebenenfalls gar die Pflege- oder Rentenkosten übernehmen. Das muss nicht sein. Abhängig von der Rasse sind Halter mit ungefähr 50 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr auf der sicheren Seite.
Was sollte die Hundehaftpflicht abdecken?
„Die Hundehaftpflicht sollte Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro und 100.000 Euro Vermögensschäden abdecken“, sagt die Expertin. „Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist sinnvoll. Denn sonst wird eine Versicherung teuer, wenn sie die kleinen Schäden prüfen und begleichen muss.“ Der Versicherungsschutz sollte auch bei einem Aufenthalt im Ausland gelten.
Zudem rät die Expertin: „Familie und Freunde, die das Tier hüten, sollten mitversichert sein. Die Hundehaftplicht sollte Mietschäden an Immobilien und beweglichen Sachen einschließen. Auch Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen den Leinenzwang, sollte die Versicherung abdecken.“ In einem Erstgespräch können Halter klären, ob die Versicherung für grob fahrlässiges Verhalten wie den Verstoß gegen den Leinenzwang aufkommt - denn nicht alle Versicherungen tun das.
Wichtig: „Schließen Sie keine Versicherung beim erstbesten Versicherer ab, sondern prüfen Sie vorher genau, was diese absichert. Das erspart Überraschungen“, so die Expertin. Tierfreunde können sich im Internet über Vergleichsportale ein Bild machen und die richtige Versicherung für sich finden. Auch Ratgeberblätter wie beispielsweise Finanztest informieren über Versicherungen und ihre Leistungen. Zudem bieten Verbraucherzentralen Versicherungsberatungen an.
Quelle: IVH
Wenn der Hund entlaufen ist...
Ach Du Schreck – mein Hund ist weg!
Eine schlimme Situation für Hundebesitzer, die oft schneller eintritt, als man denkt: Der sonst so behäbige Mopsrüde kann dem Duft einer läufigen Hündin nicht widerstehen, die stets brave Labradorhündin packt im Wald das Jagdfieber …
Gründe, dass ein Hund entläuft, gibt es also viele. Gut beraten ist da das Herrchen oder Frauchen, das weiß, wie man vorbeugt bzw. bei der Suche nach dem „Rumtreiber” am besten vorgehen kann.
„Als erste und wichtigste Maßnahme raten wir Hundehaltern, ihren Liebling chippen zu lassen. Das ist im Übrigen bei Reisen ins europäische Ausland seit Juli 2011 Pflicht“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Mikrochip von der Größe eines Reiskorns wird vom Tierarzt direkt unter die Haut des Hundes implantiert. Er enthält einen einmaligen elektronischen Zahlencode, der mit einem Scanner abgelesen werden kann und ist die sicherste Methode, einen zugelaufenen Hund zu identifizieren und so den Besitzer ausfindig zu machen. Allerdings muss das Tier zu diesem Zweck auch registriert sein. Das ist in Deutschland bei verschiedenen Organisationen kostenfrei möglich, zum Beispiel bei TASSO oder Deutsches Haustierregister.
Zusätzlich sollte jeder Hund auch durch Halsband oder Geschirr gekennzeichnet sein. „Am besten die Telefonnummer des Besitzers gut sichtbar auf einer Plakette oder direkt auf dem Halsband platzieren. So kann der Besitzer auf direktem Wege benachrichtigt werden, wenn ein Hund aufgefunden wird“, so Prof. Theo Mantel weiter.
Wenn der Hund verschwunden ist:
- Vorsorglich sollten Tierhalter immer ein aktuelles Foto, auf dem man den Hund und seine besonderen Merkmale gut erkennt, besitzen. Damit kann, wenn nötig, ein Suchzettel erstellt werden.
- Ist der Hund bei einem Spaziergang entwischt, erst einmal ruhig bleiben und in Ruhe überlegen, wohin er gelaufen sein könnte. Ist er in der Nähe seines Zuhauses verschwunden, kann es sein, dass der Hund einfach schon mal vorausgelaufen ist und vor der Haustür wartet.
- In fremden Gegenden oder in Wald und Flur am besten eine Weile warten, und zwar genau an der Stelle, wo der Hund losgelaufen ist. Manch übereifriger Hund braucht eine Weile, bis er merkt, dass der Rest des Rudels fehlt. Er wird höchstwahrscheinlich zurückkommen. Notfalls ein Stunde oder länger warten oder eine Decke/ ein Kleidungsstück, das man entbehren kann, und einige Leckerli dort platzieren.
- Ist der Hund nach einigen Stunden immer noch nicht zurückgekehrt, nach Hause fahren und einen Suchzettel vorbereiten.
- Suchzettel aushängen/verteilen: Darauf gehört neben dem aktuellen Foto die Angabe, wo und wann das Tier verloren ging, besondere Kennzeichen, Telefonnummer des Besitzers (am besten zum Abreißen).
- Den Verlust des Hundes unverzüglich auf dem nächsten Polizeirevier melden, außerdem im örtlichen Tierheim bzw. der amtlichen Tiersammelstelle und ggfs. in den Tierarztpraxen der Umgebung Suchzettel auslegen.
- Bei möglichst vielen Tierärzten anrufen und den Verlust des Hundes mitteilen. Viele Finder wissen nicht, wohin mit dem Tier und geben es beim nächsten Tierarzt ab.
- Den Hund an Stellen suchen, wo häufig mit ihm „Gassi“ gegangen wird und an Orten, die regelmäßig gemeinsam aufgesucht werden (Kiosk, Bäcker, Eckkneipe); außerdem andere Hundebesitzer nach läufigen Hündinnen in der Nachbarschaft fragen – es kann sein, dass der Ausreißer dort aufgetaucht ist.
- Ist der Hund im Wald/auf dem Feld entlaufen, unbedingt den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen, dass der Hund vermisst wird.
Das versteht sich von selbst:
Freilauf in einem uneingezäunten Gebiet sollte einem Hund nur gewährt werden, wenn er eine Grunderziehung genossen und eine Bindung zu seinem Besitzer aufgebaut hat. Gerade bei „Neuzugängen“ aus dem Tierheim oder von einem anderen Vorbesitzer oder bei Pflegehunden sollte man vorsichtig sein und den Hund erst mal nicht ableinen. Für den Spaziergang empfiehlt sich eine Schleppleine von mind. zehn Metern. So hat Bello genügend Bewegungsfreiraum, ist aber stets unter Kontrolle des Besitzers. Gerade bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb kann gezieltes Schleppleinen-Training sehr sinnvoll sein. Ansonsten sollte ein Hund, der sich unangeleint bewegen darf, unbedingt die Grundkommandos für sicheres Herankommen sowie ein Stopp-Kommando wie „Halt“ oder „Platz“ beherrschen, um auch in brenzligen Situationen kontrollierbar zu sein.
Quelle: BTK/Berlin - www.bundestieraerztekammer.de
Klare Regeln für Kind und Hund:
Mein Spielzeug – Dein Spielzeug
Achtung, hier wird nicht geteilt!
Bei bereits bestehenden Kind-Hund-Gespannen gilt: Das Spielzeug des anderen ist tabu! Und das müssen auch beide Parteien lernen. „Der Hund muss zuverlässig das Aus-Kommando beherrschen. Bedient er sich doch einmal am Spielzeug des Kindes, muss er es wieder abgeben oder beispielsweise gegen ein Leckerli tauschen“, so Winkler. Aber das Kind muss ebenfalls früh lernen, dass der Hund eigene Sachen besitzt. „Hierzu kann z.B. eine “Hundeecke” in der Wohnung sinnvoll sein, in der der Hund seinen Rückzugsort mit Körbchen und Spielzeug hat.“ Diese Abgrenzung hilft auch dem Kind zu verstehen, dass der Ort und die Gegenstände des Hundes tabu sind.
Hat der Hund besondere Hobbies, wie beispielsweise Apportieren oder Ball spielen, sollten Hundehalter das Spielzeug auch nur anbieten, wenn sie mit ihrem Vierbeiner gerade aktiv spielen wollen. So ist es für den Hund viel interessanter, als wenn es dauerhaft verfügbar ist. Mit Ende des Spiels, wird auch das Spielzeug wieder außer Sichtweite gelegt. Damit ist das Lieblingsteil des Hundes auch vor dem Kind, geschützt.
Eltern als Streitschlichter zwischen Kind und Hund
Grundsätzlich gilt: Haben Hundefreunde bereits ein Baby oder Kleinkind und möchten sich einen Vierbeiner anschaffen, müssen sie wissen, dass vor allem Junghunde mit Vorliebe an Gegenständen wie Spielzeug knabbern. „Gerade in der Phase des Zahnwechsels, wenn die Tiere ihre Milchzähne verlieren, ist die Verlockung enorm, sich beispielsweise an Kinderspielzeug zu bedienen und darauf zu kauen“, sagt Winkler.
Wenn zu diesem Zeitpunkt ein erwachsener Hund einziehen soll, gibt die Expertin Folgendes mit auf den Weg: „Bei einem älteren Hund ist immer schlecht zu beurteilen, ob er eventuell Ressourcen verteidigt. Dazu gehören für einen Hund vor allem Futter, aber auch Spielzeug.“
Und egal ob Hund oder Kind sich unerlaubt am Spielzeug des anderen bedienen, es gilt ausnahmslos: „Die Eltern sind die Streitschlichter und in der Verantwortung, diese Situationen zu klären.“
Quelle: IVH